Schleswig-Holstein hält an Öffnung von Außengastronomie unter Auflagen fest

In Restaurants müssen Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. - David Tadevosian/shutterstock.com
In Restaurants müssen Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. - David Tadevosian/shutterstock.com

Trotz der aktuellen Debatten um härtere Maßnahmen zur Corona-Eindämmung hält das Land Schleswig-Holstein an einer Öffnung der Außengastronomie in allen Kreisen und Städten mit einer Inzidenz von unter 100 fest. Das beschloss das Kabinett laut Landesregierung am Freitag in Kiel. Die Regel gilt ab Montag. Gastronomen und Gäste müssen allerdings strikte Auflagen einhalten.

Zunächst sind Öffnungen laut Regierung lediglich in Landkreisen und Städten erlaubt, in denen die sogenannte Siebentagesinzidenz „stabil“ unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Die Kontaktbeschränkungen gelten auch in den Lokalen, sodass maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten an einem Tisch Platz nehmen dürfen. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht. In allen Bereichen müssen Sicherheitsabstände eingehalten und – außer am Tisch selbst – medizinische Masken getragen werden.

Dazu müssen die Kontaktdaten erhoben werden, ab Außenbereichen mit mehr als 50 Gästen ist dem Gesundheitsamt ein Hygienekonzept vorzulegen. Die Regierung empfiehlt zudem Schnelltests vor einem Besuch, diese sind aber nicht verpflichtend. Den Plan zur Öffnung der Außengastronomie in Kommunen mit Inzidenzwerten von unter 100 hatte die Landesregierung schon vor etlichen Wochen vorgestellt.

Von den 15 Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein liegen die meisten derzeit teils deutlich unter einer Inzidenz von 100. Lediglich der Kreis Herzogtum Lauenburg und die Stadt Neumünster lagen mit Stand Donnerstagabend darüber, der Kreis Segeberg knapp darunter. In einigen ländlich geprägten Kreisen lag der Wert laut Regierung lediglich bei Werten von 20 bis 30.

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