Schlüsselzeuge in Floyd-Prozess verweigert die Aussage

US-Justiz - Bild: photovs via Twenty20
US-Justiz - Bild: photovs via Twenty20

Im Prozess um den gewaltsamen Tod des Afroamerikaners George Floyd verweigert ein Schlüsselzeuge die Aussage. Die Anwältin von Morries Hall, der vor Floyds Tod neben dem 46-Jährigen im Auto gesessen hatte, sagte am Dienstag vor dem Gericht in Minneapolis, ihr Mandant wolle von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, weil er sich sonst selbst belasten könnte. Grund ist die Frage, ob der Mann Floyd Drogen gegeben oder verkauft hatte.

Der Anwalt des angeklagten Ex-Polizisten Dereck Chauvin bestätigte am Dienstag, dass er Hall diese Frage stellen wolle. Halls Anwältin sagte deswegen, sollte eine Überdosis als Grund für Floyds Tod festgehalten werden, könnte dies strafrechtliche Konsequenzen für ihren Mandanten haben. Die US-Verfassung erlaubt Zeugen, die Aussage zu verweigern, wenn sie sich selbst belasten könnten.

Richter Peter Cahill kündigte eine Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt an. Er sagte zugleich, sollte Hall als Zeuge vorgeladen werden, könne er nur zu einem sehr begrenzten Themenbereich befragt werden: Floyds Verhalten vor seinem Tod. Hall selbst war am Dienstag per Video zugeschaltet. Er sitzt derzeit wegen anderer Vorwürfe in Haft.

Floyds Tod am 25. Mai 2020 hatte weltweit für Empörung gesorgt und in den USA beispiellose Anti-Rassismus-Proteste ausgelöst. Der weiße Polizist Chauvin hatte dem 46-Jährigen nach seiner Festnahme wegen Falschgeldvorwürfen mehr als neun Minuten lang das Knie in den Nacken gedrückt. Floyd verlor das Bewusstsein und starb.

Chauvins Anwalt Eric Nelson argumentiert aber, Floyd sei an den Folgen einer Opioid-Überdosis gestorben. Demnach hatte er vor dem Eintreffen der Polizei in dem Auto, in dem er mit Hall und einer Bekannten saß, zwei Pillen geschluckt. Floyds frühere Freundin hat in dem Prozess ausgesagt, Hall habe ihr und Floyd in der Vergangenheit Drogen verkauft.

Der Prozess gegen Chauvin wird international mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Dem nach Floyds Tod entlassenen Polizisten wird unter anderem Mord zweiten Grades vorgeworfen. Das entspricht in Deutschland etwa einem Totschlag und kann mit bis zu 40 Jahren Haft bestraft werden. 

Am Montag hatte der Polizeichef von Minneapolis, Medaria Arradondo, vor Gericht ausgesagt, Chauvin habe mit seinem Vorgehen gegen Floyd klar gegen die Regeln der Polizeibehörde verstoßen. Am Dienstag wurde vor Gericht ein Polizeiausbilder über den Einsatz körperlicher Gewalt gegen Festgenommene befragt. Dabei ging es insbesondere um die Frage, wann Polizisten verschiedene Würgegriffe einsetzen dürfen.

Anzeige



Anzeige

Avatar-Foto
Über Redaktion des Nürnberger Blatt 44940 Artikel
Hier schreiben und kuratieren die Redakteure der Redaktion des Nürnberger Blatt