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Städte- und Gemeindebund: Nicht genügend Zeit für neues Infektionsschutzgesetz

Städte- und Gemeindebund: Nicht genügend Zeit für neues Infektionsschutzgesetz

Symbolbild: Deutsche Justiz

Nach Ansicht des Deutschen Städte- und Gemeindebunds fehlt die Zeit für ein neues Infektionsschutzgesetz, das dem Bund mehr Zuständigkeit in der Pandemiebekämpfung geben könnte. Dieser Umweg löse nicht „das jetzt akute Problem, dass wir schnell die dritte Welle brechen müssen“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg am Donnerstag der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Abgeordnete der Unionsfraktion im Bundestag fordern mehr Kompetenzen des Bundes. 

Zwar seien mehr Bundesbefugnisse wünschenswert, eine Gesetzesänderung erfordere aber die Beteiligung des Bundesrates und Beratungen in den Gremien, sagte Landsberg der Zeitung. Das sei kurzfristig kaum darstellbar. Deswegen sei es besser, wenn sich Bund und Länder bei ihrem Gipfel am Montag „verbindlich auf entsprechende bundeseinheitliche Leitlinien verständigen.“ 

Das Infektionsschutzgesetz sieht derzeit vor, dass die Umsetzung der Schutzmaßnahmen vor allem in der Hand der Länder liegt. Die CDU-Abgeordneten Norbert Röttgen, Johann Wadephul und Yvonne Magwas kritisieren in einem Schreiben an ihre Fraktionskollegen aber die zunehmend uneinheitliche Auslegung der Maßnahmen von Land zu Land. Der Bundestag müsse „diese Lücke im Infektionsschutzgesetz zügig schließen“. 

Ziel müsse sein, „dem Bund (zusätzlich) dieselben Handlungsmöglichkeiten zu geben wie den Ländern, nämlich durch Rechtsverordnung die Durchsetzung der nationalen Ziele des Infektionsschutzgesetzes zu gewährleisten“, schreiben sie. 52 Unionsabgeordnete unterstützten den Vorstoß.

Laut einem Bericht von „Bild“ strebt auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zur Bekämpfung der Pandemie eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes an. Ziel sei es, die Corona-Maßnahmen bundesweit zu vereinheitlichen, berichtete die „Bild“-Zeitung am Mittwoch unter Berufung auf Regierungskreise. Demnach sollen Landkreise bei erhöhten Inzidenz- und R-Werten sowie unter Berücksichtigung anderer Faktoren dazu verpflichtet werden, ihre Maßnahmen zu verschärfen.

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