Verbraucher sollen alte Elektrogeräte künftig in Supermärkten abgeben dürfen

Deutscher Bundestag - Bild: Stefan Woidig
Deutscher Bundestag - Bild: Stefan Woidig

Ob alte Handys oder defekte Rasierer: Ausrangierte Elektrogeräte sollen Verbraucher künftig auch in Supermärkten abgeben können. Der Bundestag beschloss am Freitag eine entsprechende Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes. Die Neuregelung soll dazu führen, dass mehr Geräte recycelt werden.

Konkret sollen Verbraucherinnen und Verbraucher spätestens ab dem 1. Juli 2022 Elektroaltgeräte auch bei vielen Discountern oder anderen Lebensmitteleinzelhändlern kostenlos abgeben können. Für kleine Elektroaltgeräte, wie Handys oder Taschenlampen, gilt dies unabhängig vom Neukauf eines Produkts, für größere Altgeräte (über 25 Zentimeter) beim Kauf eines entsprechenden neuen Artikels. Voraussetzung ist, dass die Ladenfläche größer als 800 Quadratmeter ist und die Händler selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) erklärte, leicht erreichbare Sammelstellen seien „die beste Voraussetzung, um alte Elektrogeräte richtig zu entsorgen“. Würden Altgeräte ordentlich gesammelt, könnten Schadstoffe „verlässlich ausgeschleust und wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen“ werden. Ihr Ziel sei dabei, die Rückgabe von alten Elektrogeräten „so einfach wie möglich“ zu machen – Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sie „ganz nebenbei“ etwa beim Einkaufen erledigen können.

Nach Angaben des Umweltministeriums wurden im Jahr 2018 zwar rund 86 Prozent der gesammelten Elektroaltgeräte recycelt. Allerdings wurden im selben Jahr nur rund 43 Prozent der in Verkehr gebrachten Elektroaltgeräte auch wirklich gesammelt. Schulze wies darauf hin, dass alte Handys, Taschenlampen oder Rasierer oft vergessen in Schubladen lagerten. „Andere Altgeräte enden im Restmüll oder werden illegal vermarktet“, fügte sie hinzu.

Die Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes muss nun noch den Bundesrat passieren und soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Für den Handel gilt dann eine Übergangsfrist von sechs Monaten.

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