Verfassungsgerichtspräsident verteidigt Corona-Management von Bund und Ländern

Stephan Harbarth - Bild: Olaf Kosinsky, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons
Stephan Harbarth - Bild: Olaf Kosinsky, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Stephan Harbarth, hat das Corona-Management in Deutschland gegen Kritik verteidigt. „Alle freiheitlichen Gesellschaften haben in der Pandemie mit kolossalen Herausforderungen zu kämpfen, und natürlich ist jeder Fehler einer zu viel“, sagte Harbarth den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstagsausgaben). „Wenn man aber unter Zeitdruck und unter Unsicherheit entscheiden muss, besteht immer die Gefahr von Fehlern.“

Harbarth stellte sich auch hinter die umstrittenen Videokonferenzen der Regierungschefs von Bund und Ländern. Die Notwendigkeit einer raschen Reaktion auf neue Entwicklungen erfordere Handlungsspielräume für die Regierungen. „Sind die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern aufgeteilt, so führt bei lebensnaher Betrachtung kein Weg an einem Koordinierungsgremium vorbei“, sagte er. „Die Befugnisse der Parlamente dürfen dadurch aber nicht verkürzt werden.“

Harbarth verwies zudem auf die Vorteile des Föderalismus in Deutschland im Vergleich zu anderen Staaten. „Frankreich kennt keinen Föderalismus und kommt mit seinem zentralstaatlichen Ansatz bisher schlechter durch die Krise als Deutschland“, sagte er. „Auch bei uns wäre in den vergangenen Jahrzehnten nicht automatisch alles besser geworden, wenn jede Detailentscheidung für den Schwarzwald, das Ruhrgebiet oder die Ostseeküste in Berlin getroffen worden wäre.“ Allerdings gebe es Konstellationen, „in denen ein bundesweit einheitliches Vorgehen sinnvoller sein kann als föderale Vielfalt“, schränkte er ein.

Nach dem Debakel um die kurz nach ihrer Ankündigung gekippte Osterruhe war Kritik am Corona-Management von Bund und Ländern laut geworden. Die Opposition im Bundestag forderte zudem eine bessere Einbindung des Parlaments.

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