Wahlhelfer zu Landtagswahl in Sachsen-Anhalt werden bevorzugt geimpft

Impfstoff
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Die Wahlhelfer zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt können bevorzugt geimpft werden. „Wir werden rechtzeitig vor der Landtagswahl mit den Impfungen beginnen können und damit einen Beitrag zum Infektionsschutz in den Wahllokalen leisten“, erklärte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) am Donnerstag in Magdeburg. Zur Landtagswahl am 6. Juni werden nach Angaben von Landeswahlleiterin Christa Dieckmann mehr als 20.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt.

Das Sozialministerium bat die Landkreise und kreisfreien Städte demnach „um schnellstmögliche Berücksichtigung“ der Wahlhelfer bei den Corona-Impfungen. Die Wahlhelfer müssen als Voraussetzung für eine Impfung das personalisierte Berufungsschreiben der Gemeinden beziehungsweise der Kreiswahlleiter vorlegen.

In Halle ist zudem eine ausdrückliche Bescheinigung zur Vorlage in den Impfzentren nötig. „Der Schutz der Personen, die als Wahlhelfer dieses wichtige Ehrenamt für unsere Demokratie ausüben, hat Priorität“, erklärte Landeswahlleiterin Dieckmann.

Wahlhelfer gehören laut der vor knapp fünf Wochen in Kraft getretenen Coronavirus-Impfverordnung der Bundesregierung zur Gruppe der Personen mit erhöhter Priorität. Bei den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg am 14. März hatten die Wahlhelfer noch keine Möglichkeit, sich bevorzugt impfen zu lassen.

Generell gelten für die Wahlhelfer ebenso wie für die Wählerinnen und Wähler in den Wahllokalen Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Neben Masken werden den Wahlhelfern in Sachsen-Anhalt auch kostenlose Schnelltests zur Verfügung gestellt.

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