Wehrbeauftragte Högl fordert bessere Hilfen für traumatisierte Soldaten

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Ausbildung von Streitkräften

Die Wehrbeauftragte des Bundestags, Eva Högl, hat bessere Hilfen für traumatisierte Soldaten angemahnt. „Die Bundeswehr sollte gezielter über mögliche Hilfsangebote und Ansprechpartner informieren“, sagte Högl dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vom Donnerstag. Wichtig sei auch, die Angehörigen einzubeziehen. „Schließlich sollte das Ziel immer sein, eine Wiedereingliederung zu ermöglichen.“ 

Obwohl die Zahl der Soldaten in Auslandseinsätzen von über 10.000 im Jahr 2002 auf jetzt rund 3000 zurück gegangen ist, wächst umgekehrt die Zahl der Soldaten mit psychischen Erkrankungen im Allgemeinen und Posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS). Wurden im Jahr 2017 noch 170 PTBS-Diagnosen gestellt, so waren es nach Angaben des Verteidigungsministeriums im vorigen Jahr 213, wie das RND weiter berichtete. 

Die Zahl der psychischen Erkrankungen insgesamt stieg demnach in demselben Zeitraum von 274 auf 301. „Belastungsstörungen treten meist erst mit zeitlichen Verzögerungen auf“, sagte Högl. „Sie werden von den Personen oft selbst nicht bemerkt. Erst Familienangehörige oder Freunde machen auf Veränderungen aufmerksam.“ Teilweise werde zu Beginn auch kein Bezug zum Einsatz gesehen. Betroffene wendeten sich oft erst mit mehrjähriger Verzögerung an die Beratungsstellen.

Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Einsatzveteranen, Bernhard Drescher, sieht Probleme vor allem bei den Soldaten, die der Bundeswehr zum Zeitpunkt der Diagnose gar nicht mehr angehören. „Das Problem liegt außerhalb“, sagte er dem RND. Für Traumatisierte, die ihr Schicksal manchmal erst Jahre nach der Entlassung realisierten, seien die Möglichkeiten der Truppe weit weg. Nach Lohnfortzahlung und Krankengeld rutschten sie in Hartz IV, bevor Anträge auf staatliche Hilfe bearbeitet seien. 

Drescher forderte deshalb Veränderungen. „Wir brauchen beim Nachweis einer Traumatisierung eine Beweislastumkehr“, sagte er. Die Bundeswehr müsse beweisen, dass sie nicht aus dem Einsatz stamme. „Und die Betroffenen, deren Traumatisierung mit hoher Wahrscheinlichkeit aus dem Einsatz herrührt, müssen wieder eingestellt werden“ – nicht immer in die Bundeswehr, sondern überhaupt in den Staatsdienst.

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