Baerbock meldet dem Bundestag nachträglich Nebeneinkünfte aus der Parteiarbeit

Annalena Baerbock - Bild: Bündnis 90/Die Grünen Nordrhein-Westfalen/CC BY-SA 2.0
Annalena Baerbock - Bild: Bündnis 90/Die Grünen Nordrhein-Westfalen/CC BY-SA 2.0

Grünen-Chefin und -Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock hat dem Bundestag Nebeneinkünfte aus den Jahren 2018 bis 2020 nachgemeldet. Baerbock habe die Zahlungen im März „eigenständig nachträglich der Bundestagsverwaltung gemeldet, nachdem ihr und der Bundesgeschäftsstelle der Partei aufgefallen war, dass dies versehentlich noch nicht erfolgt war“, sagte eine Grünen-Sprecherin der „Bild“-Zeitung. Bei den Beträgen handelt es sich demnach um Sonderzahlungen zwischen 17.500 und 37.000 Euro.

Die entsprechenden Selbstauskünfte auf der Internetseite des Bundestags wurden dem Bericht zufolge am 14. Mai 2021 aktualisiert. Baerbock erhalte laut Finanz- und Ehrenordnung des Grünen-Vorstandes für den Parteivorsitz kein Gehalt, weil sie gleichzeitig ein Bundestagsmandat hat. Die Sonderzahlungen seien gleichwohl üblich, sagte die Sprecherin der Zeitung.

Wie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grünen-Bundesgeschäftsstelle „erhalten auch Parteivorsitzende regelmäßige Jahressonderzahlungen zu Weihnachten“. Zudem seien Sonderzahlungen in Jahren erfolgreicher Wahlkämpfe möglich. Auch habe es eine „coronabedingte Sonderzahlung an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen“ gegeben.

Im Vergleich zu vielen anderen Bundestagsabgeordneten nehmen sich Baerbocks Einkünfte außerordentlich bescheiden aus. Vor dem Hintergrund um lukrative Maskengeschäfte und bezahlten Lobbyismus mehrerer Abgeordneter insbesondere aus der Union hatten sich CDU/CSU und SPD kürzlich darauf verständigt, die Transparenzregeln für Abgeordnete zu verschärfen. Die Grünen fordern dies schon länger.

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