Bayer steigt in Roundup-Streit aus US-Vergleichsverfahren aus

Bayer-Kreuz
Bayer-Kreuz

Der Chemiekonzern Bayer steigt im Streit um den Unkrautvernichter Roundup aus einem US-Vergleichsverfahren für mögliche künftige Kläger aus – und stellt den Verkauf des glyphosathaltigen Mittels an US-Privatkunden auf den Prüfstand. Zuvor hatte ein Bundesrichter in San Francisco den Vorschlag für eine Vereinbarung zwischen Bayer und Klägeranwälten von Krebspatienten zurückgewiesen. Als Reaktion auf diesen Rückschlag kündigte Bayer einen Fünf-Punkte-Plan zum „effektiven Umgang mit potenziellen künftigen Glyphosat-Klagen an“; die Aktie des Konzerns geriet am Donnerstag dennoch unter Druck.

Hintergrund ist, dass Bayer 2018 den US-Agrarkonzern Monsanto gekauft hatte, dessen Unkrautvernichter Roundup im Zentrum zahlreicher Klagen in den USA steht. Hierbei geht es vor allem um die Frage, ob von dem Mittel eine krebsauslösende Wirkung ausgeht – Bayer betont hierbei stets, dass das Mittel bei sachgerechter Anwendung sicher sei und verweist auf die entsprechende Einschätzung unter anderem der US-Umweltbehörde EPA und auch der Aufsichtsbehörden in der EU und Deutschland. Die zur Weltgesundheitsorganisation WHO gehörende Internationale Agentur für Krebsforschung hatte 2015 hingegen konstatiert, dass Glyphosat „wahrscheinlich krebserregend bei Menschen“ sei.

Bayer will die Rechtsstreitigkeiten in den USA mit Zahlungen in Höhe von rund elf Milliarden Dollar beilegen. Davon sind etwa neun Milliarden Dollar für bis zu 125.000 Kläger vorgesehen, deren Klagen bereits eingereicht wurden oder in Vorbereitung sind, und zwei Milliarden Dollar für mögliche künftige Klagen.

Den Lösungsvorschlag für diese potenziellen zukünftigen Klagen lehnte aber Bundesrichter Vince Chhabria in San Francisco am Mittwoch ab. Die Einigung sei für mögliche künftige Krebspatienten schlichtweg „unvernünftig“. Die Vereinbarung würde für die Bayer-Tochter Monsanto „viel erreichen“, schrieb der Richter in seiner Entscheidung. „Sie würde viel weniger für Roundup-Nutzer erreichen, die noch nicht mit (der Krebserkrankung Non-Hodgkin-Lymphom) NHL diagnostiziert wurden.“

Bayer-Chef Werner Baumann hob bei einer Telefonkonferenz am Donnerstag hervor, dass der Konzern weiter „fest entschlossen“ sei, die Rechtsstreitigkeiten zu Roundup beizulegen und das Risiko zu minimieren, „welches von den bestehenden sowie möglichen künftigen Klagen für unser Unternehmen ausgeht“. Mit Blick auf mögliche künftige Klagen lasse der jüngste Beschluss von Richter Chhabria aber keinen anderen Schluss zu, als dass das Gericht den Lösungsmechanismus nicht ohne weitere erhebliche Änderungen genehmigen werde, fügte Baumann hinzu. Diese Änderungen seien nicht im Interesse des Unternehmens.

Der Fünf-Punkte-Plan des Leverkusener Konzerns soll nun „rechtliche und kommerzielle Maßnahmen“ umfassen, die „in Summe ähnliche Sicherheit in Bezug auf mögliche künftige Klagen schaffen“, erklärte das Unternehmen.

Als einen Schritt kündigte Bayer an, das Angebot von glyphosathaltigen Herbiziden wie Roundup für US-Privatkunden auf den Prüfstand zu stellen. Diskutiert werden soll dabei auch die Möglichkeit von alternativen Wirkstoffen. Grundsätzlich soll die Marke Roundup aber weiterhin auch auf dem US-Privatkundenmarkt vertreten bleiben. Nicht betroffen von diesen Überlegungen sind Produkte auf Glyphosatbasis für professionelle Nutzer und die Landwirtschaft.

Bayer plant zudem eine Internetseite „mit wissenschaftlichen Studien zur Sicherheit von Glyphosat-basierten Produkten“ und will bei der EPA beantragen, einen entsprechenden Hinweis auf die Etiketten von Roundup-Produkten drucken zu dürfen. Außerdem will Bayer prüfen, wie ein unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium eingerichtet werden könnte, „in dem externe Experten die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Sicherheit von Roundup überprüfen“. Der Konzern zeigt sich zugleich „offen für Vergleichsverhandlungen“ und will laufende Berufungsverfahren fortführen.

Baumann zeigte sich „überzeugt von der Stärke unserer rechtlichen Argumente“. Künftige Haftungsrisiken „erheblich reduzieren“ könne ein womöglich Mitte 2022 erfolgendes Urteil des Obersten Gerichtshofes in den USA. Zum jetzigen Zeitpunkt werde Bayer keine Änderung an der Rückstellung des Konzerns von rund zwei Milliarden Dollar vornehmen, betonte Baumann.

Die Aktie des Dax-Konzerns notierte ungeachtet dessen am Donnerstag in den roten Zahlen und lag am Vormittag mehr als vier Prozent im Minus.

Anzeige



Anzeige

Avatar-Foto
Über Redaktion des Nürnberger Blatt 44818 Artikel
Hier schreiben und kuratieren die Redakteure der Redaktion des Nürnberger Blatt