Wer Opfer von Hass im Netz geworden ist, soll es künftig leichter haben, dagegen vorzugehen. Eine am Freitag vom Bundesrat gebilligte Neufassung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes schreibt vor, dass die Meldewege zum Übermitteln von Beschwerden nutzerfreundlicher werden müssen. Derzeit seien die vorgesehenen Möglichkeiten dafür „zum Teil noch zu kompliziert oder versteckt“, heißt es in dem Gesetz.
Zudem muss ein Verfahren zum Umgang mit Gegenvorstellungen zu Maßnahmen des Anbieters eines sozialen Netzwerks eingeführt werden. Bei Streitigkeiten zwischen Nutzern und Anbietern sozialer Netzwerke über das Entfernen eines Inhaltes bestehen derzeit keine Regelungen für eine einfache außergerichtlichen Beilegung des Streits. Deshalb sieht das neue Gesetz nun vor, dass entsprechende Verfahren geschaffen werden müssen.
Von der Neuregelung erhofft sich die große Koalition, dass die Bekämpfung strafbarer Inhalte auf den Plattformen der erfassten Anbieter verbessert wird. Das seit 2017 geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz legt unter Androhung von Bußgeldern fest, dass die Anbieter sozialer Netzwerke gegen Hasstiraden im Netz vorgehen müssen, etwa durch die Entfernung entsprechender Inhalte.
Die Anbieter müssen auch vierteljährlich einen Bericht zu den Vorkommnissen anbieten. Mit dem nach einer Reihe von Attentaten im vergangenen Jahr eingeführten Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus wurde auch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz geändert.