Landwirte oder Gartenbaubetriebe dürfen wegen der Corona-Pandemie Saisonarbeitskräfte auch in diesem Jahr länger als sonst sozialversicherungsfrei beschäftigen. Der Bundesrat billigte am Freitag die Ausnahmeregelung, mit der die zulässige Dauer auf bis zu vier Monate oder 102 Arbeitstage verlängert wird. Regulär sind Verträge über höchstens drei Monate zulässig. Im vergangenen Jahr war die Regelung von März bis Oktober von 70 auf 115 Tage ausgedehnt worden.
Die aktuelle Ausnahmeregel gilt rückwirkend ebenfalls für den Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Oktober. Wegen der Corona-Pandemie ist die Fluktuation ausländischer Saisonarbeitskräfte geringer als sonst, wie der Bundesrat erklärte. Um den Obst- und Gemüseanbau insbesondere zeitkritischer Sonderkulturen wie Spargel und Erdbeeren zu unterstützen, habe der Bundestag die Änderung kurzfristig an die Reform des Seefischereigesetzes angefügt.
Auf Bitten des Bundestages hatte sich die Länderkammer demnach bereiterklärt, das Gesetzgebungsverfahren rasch abzuschließen. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Es soll am Tag danach in Kraft treten.