Bund bringt Aufholpaket für Kinder und Jugendliche auf den Weg

Nachhilfe - Bild: darby via Twenty20
Nachhilfe - Bild: darby via Twenty20

Die Bundesregierung hat am Mittwoch zwei wichtige Vorhaben für Kinder und Jugendliche auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte das Aufholpaket zur Abfederung der Pandemiefolgen und das Gesetz für einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern. Das Aufholpaket über zwei Milliarden Euro sieht eine finanzielle Förderung von Nachhilfeunterricht und Freizeitangeboten sowie einen zusätzlichen Bonus von 100 Euro für jedes Kind aus einer sozial schwachen Familie vor.

„Wir unterstützen Kinder, Jugendliche und ihre Familien nach den harten Lockdown-Zeiten auf dem Weg zurück in einen geregelten Alltag und ein unbeschwerteres Aufwachsen“, sagte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD).

Um Lernrückstände abzubauen, soll der Nachhilfeunterricht gefördert werden. Mit den vom Bund zur Verfügung gestellten Mitteln können die Länder in den Sommerferien Sommercamps und Lernwerkstätten organisieren, mit Beginn des neuen Schuljahres soll es unterrichtsbegleitende Fördermaßnahmen in den Kernfächern geben.

Mit dieser Aufgabe sollten die Länder nicht alleine gelassen werden, sagte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) in Berlin. Sie müssten sich aber „substanziell beteiligen, denn Bildung ist zuallererst Ländersache“.

Im Bereich der frühkindlichen Bildung soll es bundesweit 1000 zusätzliche Sprach-Kitas geben. Gerade in sozialen Brennpunkten seien hier während der Pandemie Versäumnisse entstanden, betonte Giffey. Der einmalige Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro soll außerschulische Aktivitäten ermöglichen.

Vereine, Verbände und Organisationen bekommen Unterstützung, um günstige Ferien- und Wochenendfreizeiten veranstalten zu können. Schließlich unterstützt der Bund die Schulsozialarbeit, auch Freiwilligendienstleistende können Kinder und Jugendliche gezielt in Schulen und Einrichtungen unterstützen.

Die Vorsitzende der Kultusministerkonferenz, Britta Ernst (SPD), zeigte sich erfreut über das Aufholpaket. „Die Länder begrüßen das gemeinsam mit dem Bund geplante Förderprogramm“, erklärte die Brandenburger Bildungsministerin. „Bundesprogramme sind gut und wichtig.“

Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) forderte die Länder auf, ebenfalls Geld zur Verfügung zu stellen. „Wo es um die Zukunft unserer Kinder geht, hilft ein strenges Sparprogramm nicht weiter, das gilt für den Bund, für Länder und Kommunen“, sagte DKSB-Präsident Heinz Hilgers dem Berliner „Tagesspiegel“ (Donnerstgsausgabe). Ein Teil könne die Krise wegstecken, aber Kinder aus belasteten Familien würden in der Pandemie noch weiter zurückgeworfen.

Der Gesetzentwurf zur Ganztagsbetreuung sieht eine täglich achtstündige Betreuung bis zur vierten Klasse vor. Dabei ist der Schulunterricht allerdings mit eingerechnet. Der Rechtsanspruch soll grundsätzlich auch in den Ferien gelten, hier können die Länder aber eine Schließzeit von bis zu vier Wochen einführen. Erfüllt werden kann der Rechtsanspruch in Horten und Ganztagsschulen.

Die Umsetzung soll 2026 mit den Erstklässlern beginnen – und damit ein Jahr später als ursprünglich geplant. In den darauf folgenden Jahren sollen die weiteren Klassenstufen folgen. Damit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.

In vielen Bundesländern müssen dafür zusätzliche Plätze geschaffen werden. Insbesondere im Osten seien aber bereits genügend Kapazitäten dafür vorhanden, sagte Giffey. Die Neuregelung sei „der längst überfällige Gamechanger“, sagte sie der Nachrichtenagentur AFP. Den erforderlichen Ganztagsausbau unterstützt der Bund mit Finanzhilfen in Höhe von bis zu 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur.

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