Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe wegen Betrugs mit Corona-Soforthilfen

Bundesgerichtshof - Bild: ComQuat
Bundesgerichtshof - Bild: ComQuat

Eine fast vierjährige Haftstrafe gegen einen Mann wegen siebenfachen Subventionsbetrugs mit Corona-Soforthilfen und Datenfälschung ist rechtskräftig. Die Überprüfung des Urteils des Landgerichts im niedersächsischen Stade habe keine Rechtsfehler ergeben, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch mit. Das Landgericht hatte den Mann im Dezember zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte hatte nach Ansicht des Gerichts im Frühjahr 2020 unberechtigt in vier Bundesländern Corona-Soforthilfen für nicht existierendes Kleingewerbe beantragt. Auf diese Weise erlangte er insgesamt 50.000 Euro. In drei Fällen benutzte er für die Beantragung fremde Daten. Der BGH verwarf die Revision des Angeklagten.

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