Der Bundestag hat am Donnerstag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen eine umfangreiche Reform des Urheberrechts beschlossen. Für die Reform stimmten Union und SPD, die Grünen enthielten sich, AfD, FDP und die Linksfraktion stimmten dagegen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte, mit der Reform werde das Urheberrecht „fit für das digitale Zeitalter“ gemacht – Kritik kam hingegen von der Gewerkschaft Verdi, die zahlreiche Urheber und Künstler vertritt, und dem Digitalverband Bitkom.
Der Gesetzentwurf ändert das geltende deutsche Urheberrecht an zahlreichen Stellen – ein zentraler Punkt ist hierbei, dass es künftig eine urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen wie beispielsweise Youtube oder Tiktok gibt. Sie müssen künftig kreative Inhalte lizenzieren, die von Usern auf den Plattformen geteilt werden. Erlaubt bleiben soll aber die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zum Zweck der Karikatur, der Parodie oder des Pastiches – das bezeichnet die Nachahmung eines bestimmten Stils.
Mit der größten Urheberrechts-Reform der vergangenen zwei Jahrzehnte werde ein fairer Ausgleich zwischen den Interessen aller Beteiligter geschaffen, erklärte Lambrecht. „Wir stärken die Rechte der Kreativen, beteiligen die Rechtsinhaber fair an den Erlösen und wahren gleichzeitig die Kommunikations- und Meinungsfreiheit der Nutzerinnen und Nutzer im Internet“, erläuterte die Justizministerin.
Der digitalpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Tankred Schipanski (CDU), hob hervor, dass Elemente der Netzkultur wie etwa Memes – also häufig satirisch zusammengesetzte und viral verbreitete Inhalte – oder Bildersequenzen im GIF-Format bislang in einigen Bereichen nicht klar geregelt gewesen seien. Erlaubt bleibt nun die sogenannte „geringfügige Nutzung“ von Inhalten: Diese dürfen 160 Zeichen, 125 Kilobyte oder 15 Sekunden umfassen. So soll ein übermäßiges Blockieren – ein sogenanntes Overblocking – verhindert werden.
Schipanski erklärte, diese Regelung sei das Ergebnis eines langen Aushandlungsprozesses, der die Interessen der Rechteinhaber und Nutzer in Einklang bringe. „Ferner haben wir in den parlamentarischen Beratungen den Schutz vor Piraterie erheblich verbessert, indem die Durchsetzung von Urheberrechten bei Serien, Kinofilmen und Liveübertragungen beispielsweise von Fußball erheblich erleichtert wird.“
Die Reform sieht auch die Einführung eines Presseverleger-Leistungsschutzrechtes vor. Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßten dies am Donnerstag. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) erklärte, mit der Zustimmung des Bundestages werde „der Weg geebnet für eine gerechtere und zukunftsfähigere Teilhabe der Urheberinnen und Urheber am digitalen Zeitalter“.
Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi kritisierte hingegen, die Regierung habe Chancen für Kreativschaffende vertan. „Menschen, die die Inhalte schaffen, müssen mit dem vorlieb nehmen, was vom Tisch herunterfällt“, erklärte Verdi-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz.
Der Digitalverband Bitkom bemängelte, die Reform bringe Unsicherheiten für Internetnutzer, weil diese in vielen Fällen kaum selbst einschätzen könnten, wann eine Bild- oder Filmdatei legal sei. Zum anderen sei sie „insgesamt ein Rückschlag für die Meinungsfreiheit im Netz, da nun die Plattformen für Uploads großflächig urheberrechtlich verantwortlich gemacht werden“.
Die Plattformen könnten damit den Einsatz technischer Filter nicht vermeiden, um illegale Uploads, für die sie haftbar gemacht werden könnten, zu verhindern. So werde wiederum riskiert, „dass auch Inhalte blockiert werden, die eigentlich rechtlich zulässig sind“, kritisierte Bitkom. Bei der Urheberrechtsreform handelt es sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die bis zum 7. Juni abgeschlossen sein muss.