Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen, die bei den bisherigen staatlichen Hilfen bislang leer ausgehen, können nun in allen Bundesländern Härtefallhilfen beantragen. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Mittwoch mit. Die Hilfen, auf die sich Bund und Länder im März verständigt hatten, richten sich an Unternehmen, die eine coronabedingte „erhebliche finanzielle Härte erlitten haben“, wie ein Ministeriumssprecher erklärte. Die Entscheidung, ob eine solche Härte vorliegt, treffen die Länder in eigener Regie; auch die Antragstellung erfolgt bei den Ländern.
Der Härtefallfonds hat einen Umfang von 1,5 Milliarden Euro und wird je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert. Er richtet sich an Unternehmen oder auch Selbstständige oder Vereine, die aufgrund besonderer Fallkonstellationen bislang durch das Raster der Corona-Hilfen gefallen sind.
Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte die Hilfen Mitte Februar angekündigt, Mitte März dann einigten sich Bund und Länder darauf. Die Höhe der Förderung hängt von der Belastung im Einzelfall ab, im Regelfall soll sie 100.000 Euro nicht übersteigen.