Debatte um Neuwahl von Thüringer Landtag spitzt sich erneut zu

Thüringer Landtag (über Alupus, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons)
Thüringer Landtag (über Alupus, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons)

In Thüringen hat sich erneut eine Debatte um die geplante Neuwahl des Landtags entzündet. Wie die CDU-Landtagsfraktion am Mittwoch nach einer Sitzung samt Probeabstimmung mitteilte, wollen drei ihrer Abgeordneten einer Auflösung des Landesparlaments „nach heutigem Stand“ nicht zuzustimmen. Eine Abgeordnete fehlte krankheitsbedingt. Die anwesenden übrigen 17 CDU-Vertreter votierten demnach für eine Auflösung des Landesparlaments.

Vier CDU-Abgeordnete hatten laut Berichten am Mittwoch zuvor in einer separaten Erklärung mitgeteilt, eine vorzeitige Auflösung nicht mitzutragen. Der Umstand ist deshalb so bedeutsam, weil für den Schritt eine Zweidrittelmehrheit im Parlament erforderlich ist. Die vorzeitige Auflösung des Landtags samt anschließender Neuwahl ist zentraler Bestandteil eines zwischen Linken, SPD, Grünen und CDU in Thüringen abgestimmten Plans nach dem Debakel um die Wiederwahl von Regierungschef Bodo Ramelow (Linke) 2020.

Damals wurde im Erfurter Landtag überraschend der FDP-Politiker Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten gewählt, weil er auch Stimmen von CDU und AfD erhielt. Dies durchkreuzte die geplante Wiederwahl Ramelows. Der Vorgang löste bundesweit eine Welle der Empörung aus, Kemmerich trat zurück. Als Ausweg aus der Krise einigten sich Linke, SPD, Grüne und CDU dann auf eine Neuwahl.

Für die Zeit bis dahin schlossen die amtierende rot-rot-grüne Landesregierung, die im Landtag ohne eigene Mehrheit ist, und die CDU eine als „Stabilitätspakt“ bezeichnete Vereinbarung. Diese soll politische Handlungsfähigkeit sichern, indem sie fallweise die Mehrheiten im Parlament ermöglicht. Das Bündnis wird auch gebraucht, um die vorzeitige Landtagsauflösung herbeizuführen. Diese ist Voraussetzung für eine für den Herbst geplante Neuwahl.

Dieser Schritt erfordert eine Zweidrittelmehrheit im Landtag, die Zahl der erforderlichen Abgeordneten beträgt mindestens 60. Die vier Parteien des „Stabilitätspakts“ haben gemeinsam 63 Mandate, eine etwaige Verweigerung von vier CDU-Abgeordneten hätte daher potenziell entscheidenden Einfluss. Allerdings sind zusätzlich noch die Stimmen von FDP und AfD ein Faktor, die über fünf beziehungsweise 22 Sitze verfügen. Rot-Rot-Grün fordert von der CDU aber eine sichere Mehrheit ohne Abhängigkeit von der FDP ein.

In einer gemeinsamen Erklärung forderten Linke, SPD und Grüne am Mittwoch in Erfurt eine „unmissverständliche“ Zusage der CDU zur gemeinsam vereinbarten Landtagsauflösung. Die drei Fraktionen teilten mit, sie würden den Christdemokraten zum Beginn der am 18. Juni beginnenden Antragsfrist einen entsprechenden Antrag vorlegen, der die Unterschriften aller ihrer 42 Abgeordneten trage. Die Führung der CDU müsse „Klarheit und Verbindlichkeit“ gegenüber den anderen Fraktionen und der Öffentlichkeit schaffen.

Die CDU-Fraktionsführung erklärte nach der Probeabstimmung vom Mittwoch, eine „breite Mehrheit“ für den Schritt in den eigenen Reihen sei sicher. „Das Land braucht Neuwahlen.“ Allerdings seien drei anwesende Abgeordnete dagegen gewesen und trügen die Idee nicht mit. Es sei aber noch Zeit für „weitere klärende Gespräche“.

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