Im juristischen Ringen um den Weiterbau der Pipeline Nord Stream 2 in deutschen Gewässern hat das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) eine sofortige Verlegung auf einer Länge von zwei Kilometern angeordnet. Das teilte die Behörde am Montag in Hamburg mit. Durch die Genehmigung solle sichergestellt werden, dass das Endstück der derzeit durch dänisches Hoheitsgebiet vorangetriebenen Leitung provisorisch sicher abgelegt werden kann.
Laut BSH ist die zeitweise Genehmigung für den späteren Weiterbau im deutschen Bereich erforderlich. Die Entscheidung sei nach „sorgfältiger Abwägung“ erfolgt, Naturschutzaspekte stünden dem nicht entgegen. Wie die Behörde weiter mitteilte, bleibt der eigentliche Weiterbau auf deutschem Gebiet allerdings aufgrund von Klagen von Umweltschutzorganisationen weiterhin vorläufig gestoppt.
Das BSH hatte die Verlegung der Pipeline auf einem 16,5 Kilometer langen Stück in der deutschen Wirtschaftszone in der Ostsee Anfang April endgültig genehmigt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) reichten dagegen jedoch Klagen ein, die aufschiebende Wirkung haben. Laut Dem BSH sind daher jegliche Bauarbeiten bis Ende Mai untersagt.
Die DUH sprach am Montag von einer „überraschenden Anordnung“ und einem „extrem intransparenten“ Vorgehen der Behörde. Sie kündigte weitere rechtliche Schritte am Hamburger Verwaltungsgericht an, um das Ablegen der Pipeline auf deutschen Gebiet zu stoppen. Dadurch solle die aufschiebende Wirkung der Klagen gegen den eigentlichen Genehmigungsbescheid wieder hergestellt werden, erklärte die DUH.
Nord Stream 2 soll das Potenzial für russische Erdgaslieferungen nach Deutschland deutlich erhöhen, das Projekt ist allerdings hochumstritten. Kritik gibt es innerhalb der EU und von den USA, die einen Stopp des Baus verlangen. Der Hintergrund ist die Sorge um wachsenden politischen Abhängigkeit Deutschlands von Russland. Darüber hinaus gibt es Zweifel an Nutzen und Wirtschaftlichkeit des Projekts. Umweltschützer kritisieren die Pipeline wiederum aus klimapolitischen Gründen. Erdgas ist ein fossiler Energieträger.