Der Europarat hat Deutschland nur wenige Verbesserungen beim Kampf gegen Abgeordnetenbestechung und Amtsmissbrauch attestiert. Die Empfehlungen aus einem Evaluierungsbericht aus dem Jahr 2014 zur Vermeidung von Bestechung und Interessenskonflikten seien zu großen Teilen immer noch nicht umgesetzt worden, erklärte die Staatengruppe gegen Korruption (Greco) am Montag. Wie bereits in Zwischenberichten 2017 und 2019 seien die Bemühungen Deutschlands als „insgesamt unbefriedigend“ einzustufen.
Greco hatte 2014 unter anderem eine Verpflichtung für Abgeordnete gefordert, potenzielle Konflikte zwischen privaten Interessen und Angelegenheiten im parlamentarischen Verfahren sofort und unaufgefordert anzumelden. Damit verbunden sollte es schriftliche Anleitungen und Definitionen von Interessenskonflikten für die Abgeordneten sowie die Möglichkeit zur vertraulichen Beratung geben.
In den zuständigen Bundestagsausschüssen seien diese Anforderungen zwar thematisiert, aber keine konkreten Schritte unternommen worden, erklärten die Experten nun. Stattdessen sei auf bestehende Regeln im Verhaltenskodex der Abgeordneten verwiesen worden, die Greco bereits im Evaluierungsbericht 2014 untersucht und für unzureichend befunden habe. „Die deutschen Behörden melden nun, dass keine weiteren Entwicklungen zu vermelden sind.“
Auch hatte Greco empfohlen, dass Abgeordnete mehr Informationen zum Beispiel über bedeutende Vermögenswert, Unternehmensbeteiligungen und Verbindlichkeiten offenlegen sollten. Bereits in früheren Berichten hatten die Experten beklagt, „dass die zuständigen parlamentarischen Gremien jede weitere Ausweitung der Offenlegungsregelung abgelehnt hatten“.
Hinzu komme nun, dass ein rechtliches Gutachten offenbar nur mit dem Ziel durchgeführt worden sei, diese Ablehnung zu rechtfertigen, anstatt nach rechtlichen Lösungen zu suchen. „Greco stimmte mit einigen Ergebnissen des Gutachtens nicht überein, insbesondere, dass die Offenlegung von bedeutenden Vermögenswerten und Verbindlichkeiten gegen Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen würde.“
Positiv notiert Greco, dass ein zusätzlicher Mitarbeiter zur Aufsicht über den Verhaltenskodex der Bundestagsabgeordneten eingestellt worden sei und dass Abgeordneten nun Bußgelder drohen, wenn sie meldepflichtige Spende nicht anzeigen oder unzulässige Zuwendungen annehmen. Allerdings hätten sich die Europarats-Experten „umfangreichere Maßnahmen“ erwartet, um die Einhaltung der Regeln für Abgeordnete zu überwachen.
Da es derzeit bei der Einstufung der Bemühungen Deutschlands als „insgesamt unbefriedigend“ bleibe, „bittet Greco den Leiter der deutschen Delegation, einen Bericht über die Maßnahmen zur Umsetzung der ausstehenden Empfehlungen bis spätestens 31. März 2022 vorzulegen“, schließt der Bericht.
Im Bundestag hatte es zuletzt mehrmals Vorwürfe wegen Bestechung und Amtsmissbrauch gegen Abgeordnete gegeben. Mehrere Unions-Politiker sollen für Vermittlungstätigkeiten bei Geschäften mit medizinischen Schutzmasken hohe Provisionen eingestrichen haben. Hinzu kommt eine weit verzweigte Affäre um mutmaßliche Bestechungsgelder aus Aserbaidschan.
Der 1999 gegründeten Greco gehören Experten aus den 47 Europaratsländern sowie aus den USA, Belarus und Kasachstan an. Sie bewerten in regelmäßigen Abständen die Bemühungen der Staaten im Kampf gegen Korruption. Sie formulieren auch Empfehlungen an die Regierungen und prüfen, inwieweit diese umgesetzt werden.