Der ehemalige Automanager Carlos Ghosn muss fast fünf Millionen Euro unrechtmäßig erhaltener Vergütung zurückzahlen. Ein Gericht in den Niederlanden entschied am Donnerstag, die gemeinsame Holding von Nissan und Mitsubishi in den Niederlanden (Nissan-Mitsubishi BV) könne das Geld zurückfordern. Zur Begründung führte es an, ein Arbeitsvertrag zwischen der Holding und ihrem ehemaligen Chef Ghosn habe nicht existiert.
Ghosn habe daher keinen Anspruch auf „Entlohnung, Ausgleichs- oder Rückzahlungen“, erklärte das Amsterdamer Gericht. Der Verwaltungsrat der Holding habe einem Arbeitsvertrag mit Ghosn nicht zugestimmt. Ein früherer Arbeitsvertrag von 2012 sei im April 2018 ausgelaufen. Ghosn müsse daher die Vergütungen, die er zwischen April 2018 und November 2018 erhalten hatte, zurückzahlen.
Die Entscheidung fiel in einem Verfahren, das Ghosn selbst angestrengt hatte: Er hatte auf Zahlung von 15 Millionen Euro wegen „illegaler Entlassung“ geklagt.
Ghosn, früherer Chef der Dreier-Allianz der Autobauer Renault, Nissan und Mitsubishi, war im November 2018 in Japan festgenommen worden. Die japanische Justiz warf ihm unter anderem vor, private Verluste auf den Autohersteller Nissan übertragen zu haben. Ghosn bestreitet die Vorwürfe.
Der Ex-Manager mit französischer, brasilianischer und libanesischer Staatsbürgerschaft flüchtete bei Nacht und Nebel aus Japan nach Libanon und wird seitdem per internationalem Haftbefehl gesucht; er darf den Libanon, der ihn nicht ausliefert, nicht verlassen. In Frankreich wird ihm Steuervermeidung vorgeworfen.