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Export von potenziellem Hinrichtungsmedikament kommt doch vor Gericht

Export von potenziellem Hinrichtungsmedikament kommt doch vor Gericht

Medikament

Drei Mitarbeiter eines Pharmaunternehmens müssen sich nun doch wegen des Exports eines für Hinrichtungen geeigneten Medikaments in Niedersachsen vor Gericht verantworten. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg gab nach eigenen Angaben vom Freitag einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft Recht, mit der diese gegen eine Ablehnung der Anklage durch das Landgericht Oldenburg vorging. Das Landgericht muss den Prozess nun eröffnen.

In dem Fall geht es um den Export eines Tierarzneimittels in die USA und nach Japan durch eine Firma mit einer Niederlassung im niedersächsischen Landkreis Cloppenburg. Das Mittel enthält den Wirkstoff Pentobarbital-Natrium, der als Betäubungsmittel dient und bei hoher Dosierung tödlich ist. Es kann für Hinrichtungen mit der Giftspritze eingesetzt werden. Deshalb ist ein Export laut Außenwirtschaftsgesetz nur mit Sondergenehmigung erlaubt.

Eine solche Genehmigung lag in den angeklagten Fällen aus den Jahren 2017 und 2018 laut Staatsanwaltschaft nicht vor. Bei der Nichtzulassung der Anklage durch das Landgericht und der nun erfolgten Korrektur der Entscheidung durch das OLG ging es um juristische Fragen rund um eine sogenannte Strafbarkeitslücke.

Nach Ansicht des Landgerichts lag eine derartige Lücke vor, weil der relevante Passus des deutschen Außenwirtschaftsgesetzes zur Tatzeit aufgrund einer verzögerten Textanpassung auf eine nicht mehr gültige Fassung der EU-Antifolterverordnung verwies. Nach Ansicht des OLG spielt dies aber keine Rolle, weil der Wille des Gesetzgebers zur Verhinderung des Exports von Chemikalien für Hinrichtungen im Gesetz ohnehin schon klar zum Ausdruck komme.

Bei den Beschuldigten in dem Strafverfahren handelt es sich nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft um den Geschäftsführer und zwei weitere Mitarbeiter der Firma. Wann die Verhandlung eröffnet wird, ist unklar. Sowohl in den USA als auch in Japan wird die Todesstrafe vollstreckt. Der Export entsprechender Medikamente aus EU-Staaten ist in solchen Fällen reglementiert.

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