Gericht spricht Marine Le Pen im Fall der Verbreitung von IS-Gräuelbildern frei

Marine Le Pen - Bild: Gilbert-Noël Sfeir Mont-Liban
Marine Le Pen - Bild: Gilbert-Noël Sfeir Mont-Liban

Ein Gericht in Frankreich hat die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen im Prozess um die Verbreitung von Gräuelbildern der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) freigesprochen. Das Gericht in Nanterre bei Paris erkannte am Dienstag Le Pens Absicht an, anhand der Bilder zu informieren. Dies könne „zur öffentlichen Debatte beitragen“, solange Gewalt nicht verharmlost werde.

„Es ist ein großer Sieg für das Recht, weil in diesem Fall die Meinungsfreiheit auf dem Spiel stand“, sagte Le Pens Anwalt Rodolphe Bosselut vor Journalisten. Die Meinungsfreiheit sei für die Spitzenpolitikerin „vollständig anerkannt“ worden, fügte er hinzu.

Die Anklage hatte Le Pen die „Verbreitung von Gewaltbildern“ vorgeworfen. Darauf stehen zum Schutz von Minderjährigen in Frankreich Haft- und Geldstrafen. Neben Le Pen war auch ihr Parteikollege Gilbert Collard angeklagt worden, der die Bilder ebenfalls verbreitet hatte. Auch er wurde am Dienstag freigesprochen.

Le Pen hatte die Bilder getöteter Geiseln der IS-Miliz nach den Pariser Anschlägen vom November 2015 getwittert, bei denen 130 Menschen getötet worden waren. Sie wollte damit nach eigenen Angaben auf die Gefahr durch Islamisten aufmerksam machen. Eines der Fotos zeigte einen Mann, der bei lebendigem Leib in einem Käfig verbrannt wurde; ein anderes den Leichnam des enthaupteten US-Journalisten James Foley.

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