Theorieunterricht an Fahrschulen ist in Baden-Württemberg zunächst wieder in Präsenz erlaubt. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim setzte den entsprechenden Teil der Coronaverordnung des Landes vorläufig außer Vollzug, wie er am Freitag mitteilte. Eine Fahrschule aus dem Landkreis Biberach hatte einen Eilantrag eingereicht. (Az. 1 S 1228/21)
Die Beschränkung der theoretischen Fahrstunden auf Onlineangebote sei voraussichtlich rechtswidrig, teilte das Gericht weiter mit. Die Länder hätten sich am 3. März darauf verständigt, dass eine Öffnung mit entsprechenden Hygienekonzepten möglich sei.
Die bundesweite Abstimmung sehe nicht vor, dass der Theorieunterricht als Präsenzveranstaltung weiter verboten sein sollte. Die Landesregierung habe nicht ausreichend dargelegt, warum sie von der bundesweiten Abstimmung abgewichen sei.
Außerdem sei die Regelung aller Voraussicht nach nicht mit dem Fahrlehrergesetz vereinbar, erklärte der VGH. Dieses sehe vor, dass der Theorieunterricht nur in „ortsfesten Gebäuden“ erteilt werden dürfe.