Der Vorsitzende der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS), Peter Schlobinski, hält Gendersternchen und Genderdoppelpunkte im Schriftverkehr von staatlichen Stellen und an Universitäten nicht für gedeckt mit den in Deutschland geltenden Rechtschreibregeln. „Für die offizielle Schreibung in Institutionen, Verwaltungen, Schulen, Universitäten haben wir den Rechtschreibrat“, sagte der Sprachwissenschaftler dem Berliner „Tagesspiegel“ laut Vorabmeldung vom Mittwoch. Die GfdS erklärte zugleich, dass sie „Ja zum Gendern“ sage, wenn es verständlich, lesbar und regelkonform sei.
Wenn jeder von der Norm abweiche, und „wir haben in Hannover den Stern, in Lübeck den Doppelpunkt, dann führt das zu einer nicht vereinheitlichten Rechtschreibung“, sagte Schlobinski dem „Tagesspiegel“. Dies sei „einfach nicht mit dem Auftrag, den die Kultusministerkonferenz dem Rechtschreibrat gegeben hat“, gedeckt. Schreibungen etwa mit dem Sternchen führten „zu vielen sinnlosen und linguistisch widersprüchlichen Formen“.
Hamburgs CDU-Chef Christoph Ploß hatte sich zuletzt für ein Verbot der Gendersprache bei staatlichen Stellen eingesetzt. Von Beamten, Lehrkräften und Dozenten erwarte er, dass sie im Dienst gültige Regeln und Normen nicht einfach willkürlich veränderten. Deshalb sei für staatliche Stellen ein Gesetz nötig.
Das Drei-Genus-System im Deutschen – also Maskulinum, Femininum, Neutrum – habe sich bereits im Spätindogermanischen etabliert, sagte Schlobinski. „Und das steht sozusagen quer zu der Frage, ob ich intersexuelle, queere und andere Personen mitbezeichne oder nicht.“ Das sei im Genussystem nicht abgebildet.
„Also Genus auf der einen Seite und Sexus und Gender auf der anderen Seite – das ist in verschiedenen Punkten nicht miteinander kompatibel“, sagte Schlobinski. Es gehe hier daher im Kern um gesellschaftliche Auseinandersetzungen – und dahinter stünden Machtkämpfe.
Die GfdS veröffentlichte dazu eine Klarstellung, in der sie betonte, dass sie die Bemühungen um eine sprachliche Gleichbehandlung aller Geschlechter ausdrücklich unterstütze. Sie empfehle dabei viele verschiedene Formen wie etwa Paarformeln, Klammer- oder Schrägstrichschreibung, Partizip- oder Ersatzformen.
Was den Regeln von Verständlichkeit und Lesbarkeit oder der Eindeutigkeit und Rechtssicherheit widerspreche oder zu grammatikalisch fehlerhaften Formen führe, empfehle sie aber nicht. Die GfdS stehe damit zwar dem Gendersternchen kritisch gegenüber, dem Gendern an sich aber nicht, hieß es weiter.