Handelsverband Deutschland fordert mehr Corona-Hilfen für den Einzelhandel

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Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert für den Einzelhandel eine Aufstockung der Corona-Überbrückungshilfen oder eine entsprechende Schadensregulierung nach EU-Recht. Ansonsten drohe eine Klagewelle, da es bei der Bewilligung der November- und Dezember-Hilfen zu einer Ungleichbehandlung von Gastronomie und Einzelhandel gekommen sei, so das Ergebnis einer am Montag veröffentlichten Umfrage unter rund 1000 Mitgliedsunternehmen des HDE.

Die Gastronomie bekomme bis zu 75 Prozent des coronabedingten Umsatzausfalls vom Staat ersetzt – der Einzelhandel hingegen werde auf den Fixkostenzuschuss bei der Überbrückungshilfe III verwiesen, beklagte der HDE. „Viele Einzelhändler waren ab dem 16. Dezember 2020 wegen der Corona-Maßnahmen geschlossen, trotzdem haben sie keinen Anspruch auf die großzügigere November- und Dezemberhilfe“, kritisierte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. „Das ist eine klare Ungleichbehandlung im Vergleich zur Gastronomie“.

Bis zum 30. April 2021 haben laut HDE rund zehntausend vom Lockdown betroffene Einzelhändler Unterstützung nach den Regelungen der November- und Dezemberhilfe beantragt – obwohl diese eigentlich unter anderem für die Gastronomie vorgesehen sind. Die Anträge wurden laut HDE gestellt, um die Leistungen nach Abschluss des verwaltungsrechtlichen Vorverfahrens wegen eines Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz einklagen zu können.

„Die fehlende Einbeziehung des Einzelhandels bei der November- und Dezemberhilfe verstößt gegen den Gleichheitssatz im Grundgesetz“, argumentierte Genth. Die Bundesregierung müsse deshalb mit „mehreren tausend Verwaltungsklagen von Einzelhändlern rechnen“. Der HDE habe bereits eine entsprechende Musterklage erstellt. Nur bei einer entsprechenden Anpassung der Corona-Überbrückungshilfen könne eine entsprechende Klagewelle verhindert werden, warnte der HDE.

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