Das von den Grünen eingeleitete Parteiausschlussverfahren gegen den Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer wird sich nach Einschätzung des Vorsitzenden des Bundesschiedsgerichts über viele Monate hinziehen. Er gehe davon aus, dass das Verfahren „durch alle Instanzen der Schiedsgerichte gehen wird und sich auch in letzter Instanz das Bundesschiedsgericht der Grünen damit befassen wird“, sagte der Vorsitzende des Bundesschiedsgerichts, Hartmut Geil, der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ vom Mittwoch.
„Angesichts der politischen Bedeutung kann ich den Wunsch nach einem raschen Verfahrensabschluss vor der Bundestagswahl verstehen“, sagte der Jurist. „Ich halte ein solches Tempo allerdings nicht für wahrscheinlich, es wäre extrem anspruchsvoll.“ Geil verwies auf den Fall Sarrazin in der SPD. Dieser habe „gezeigt, wie lange solche Verfahren dauern können.“
Um welche Vorwürfe es in dem Ausschlussverfahren gehen wird, konnte Geil nicht sagen: „Inwiefern der Landesvorstand Baden-Württemberg nur die jüngsten Vorwürfe für die juristische Begründung heranziehen wird oder auch noch länger zurückliegende Streitigkeiten, kann und will ich nicht bewerten oder prognostizieren.“
Palmer hatte sich in einem Facebook-Beitrag aus Sicht der Grünen rassistisch über den früheren Nationalspieler Dennis Aogo geäußert. Der Grünen-Landesverband in Baden-Württemberg beschloss daraufhin am vergangenen Samstag, ein Parteiausschlussverfahren gegen Palmer einzuleiten.