Lufthansa und Condor einigen sich vorübergehend im Streit um Zubringerflüge

Fliegendes Flugzeug
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Im Streit zwischen der Lufthansa und Condor über Zubringerflüge haben die beiden Airlines eine vorübergehende Einigung erzielt. Sie verlängern nun eine zunächst aufgekündigte Vereinbarung für alle Flüge bis zum 10. Mai 2022, wie Lufthansa am Dienstag mitteilte. Das Kartellamt in Bonn erklärte, es könne sein Eilverfahren dazu nun voraussichtlich einstellen.

Die kommerzielle Vereinbarung zwischen Lufthansa und Condor, das sogenannte Special Prorate Agreement, erlaubt es Condor, Zubringerflüge der Lufthansa über die eigenen Vertriebskanäle zu vermarkten und so eine durchgehende Urlaubsreise anzubieten. So können Reisebüros den kompletten Urlaubstrip als Paket anbieten und frühzeitig vermarkten. Condor ist auf ein Zubringernetz angewiesen, um die eigenen Langstreckenflugzeuge zu füllen.

Zum Juni 2021 erfolgte allerdings die Kündigung der Vereinbarung durch die Lufthansa – diese begründete den Schritt mit dem Ziel, in der derzeitigen Corona-Krise die eigenen Jets auszulasten. Der Ferienflieger Condor legte daraufhin Beschwerde beim Kartellamt ein und warf der Lufthansa einen Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Stellung vor.

Die vorläufige Verlängerung der Vereinbarung erfolgte nun vor dem Hintergrund der „erwarteten Dauer des Hauptsacheverfahrens beim Bundeskartellamt“, erklärte die Lufthansa. Bis dahin solle für Kunden und Partner „Sicherheit“ geschaffen werden.

Das Kartellamt erklärte, im Hauptsacheverfahren werde geprüft, ob die Vereinbarung über die kommenden zwölf Monate hinaus aufrecht erhalten werden müsse. Die Lufthansa sei nach vorläufiger Auffassung der Behörde beim Angebot von Zubringerflügen zu den großen deutschen Flughäfen „marktbeherrschend“. Daher müssten noch „weitere kartellrechtliche Fragestellungen“ geprüft werden.

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