Seit August 2018 beschäftigt die Serie anonymer Drohschreiben mit der Unterschrift „NSU 2.0“ die Ermittler in Hessen und darüber hinaus. Das hessische Landeskriminalamt (LKA) in Wiesbaden und die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main kamen nun einem dringend tatverdächtigen 53-Jährigen auf die Spur, den Spezialkräfte am Montag in Berlin festnahmen. In einer Mitteilung beschrieben die Behörden ihre Ermittlungsarbeit. Die Schritte im Überblick:
ÜBERWACHUNG VON INTERNETBLOGS UND -FOREN
Bei der Überwachung und Auswertung relevanter Blogs und rechtspopulistischer Foren im Internet stößt das LKA auf der Plattform „PI-News“ auf einen Nutzer, dessen Beiträge in Form und Duktus Ähnlichkeiten mit den „NSU 2.0“- Drohschreiben aufweisen. Linguistische Vergleiche mit den Drohschreiben durch das sprachwissenschaftliche Institut des Bundeskriminalamts ergeben eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass es sich um denselben Verfasser handelt.
TREFFER ÜBER SCHACHPLATTFORM UND COMICFIGUR
Über Onlinerecherchen wird auf einer Schachplattform ein Profil entdeckt, das denselben Namen trägt wie der „PI-News“-Nutzer. In beiden Foren zeigt das Profilbild zudem dieselbe Comicfigur. Über die genutzte IP-Adresse und wortgleiche Beleidigungen in Chats auf der Schachplattform werden weitere Profile ermittelt, die demselben Nutzer zugeordnet werden. Aus den Kommentaren bei „PI-News“ und einer Ortsangabe auf der Schachplattform ergibt sich wie zuvor in einigen Drohschreiben ein Bezug nach Berlin.
FOKUSSIERUNG AUF BERLIN
Aus den Drohschreiben und den Onlinekommentaren ergeben sich zahlreiche Bezüge zu Berlin und dort zum direkten Wohnumfeld des Beschuldigten. In den relevanten „PI-News“-Kommentaren werden zudem immer wieder Andeutungen bezüglich einer Kindheit und Jugend in der ehemaligen DDR gemacht, wo auch der Beschuldigte aufwuchs. Die Linguisten finden zudem Übereinstimmungen zwischen den Drohschreiben und Angaben des Mannes in einem früheren Ermittlungsverfahren sowie in Korrespondenz mit einem Landesamt.
DURCHBRUCH NACH ANFRAGEN BEI PLATTFORM UND TELEFONANBIETERN
Anfragen beim Betreiber der Schachplattform zu den verdächtigen Profilen sowie Bestandsdatenabfragen bei Telefonanbietern führen zur Identifizierung des Verdächtigen und zu dessen Anschrift. Konkret können die in Erfahrung gebrachten IP-Adressen beim Provider einem Anschluss zugeordnet werden, dessen Inhaber der Beschuldigte ist. Am 14. April 2021 wird ein Ermittlungsverfahren eingetragen, tags darauf ein Durchsuchungsbeschluss beantragt und genehmigt.
DURCHSUCHUNG UND FESTNAHME
Am 23. April 2021 erlässt das Frankfurter Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl unter anderem wegen Volksverhetzung, Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Bedrohung und Beleidigung mit dem Haftgrund der Fluchtgefahr. Am Montag dann schlagen hessische LKA-Spezialkräfte zu und nehmen den Verdächtigen fest. In seiner Wohnung werden eine einsatzbereite Schusswaffe und zahlreiche Datenträger beschlagnahmt. Am Dienstag wird der Haftbefehl in Vollzug gesetzt.
ERKENNTNISSE ZU VORGEHEN BEI „NSU 2.0“-STRAFTATEN
Um an Daten seiner Bedrohungsopfer zu gelangen, soll der Mann sich bei Polizeirevieren in Frankfurt am Main und Wiesbaden telefonisch erfolgreich als Behördenmitarbeiter ausgegeben haben. Bei der Berliner „tageszeitung“ soll er sich als angeblicher Polizist eine Handynummer erschlichen haben. Die Ermittler finden zudem heraus, dass er sich bereits im Jahr 1992 als Krimimalbeamter ausgab und in diesem Zusammenhang wegen Amtsanmaßung rechtskräftig verurteilt wurde.