Im Rechtsstreit um ausgewilderte Wisente im Rothaargebirge will das Oberlandesgericht (OLG) im nordrhein-westfälischen Hamm am 15. Juli ein Urteil fällen. Nach einer mündlichen Beratung am Donnerstag müsse der Senat einige Punkte „noch einmal näher beraten“, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Zwei Forstwirte aus Schmallenberg hatten wegen Baumschäden in ihren Wäldern gegen den für die Auswilderung verantwortlichen Verein geklagt.
Unter anderem müsse geprüft werden, ob die klagenden Forstwirte überhaupt noch dazu verpflichtet seien, die ausgewilderten Tiere in ihren Wäldern zu dulden – oder ob der Zweck eines 2013 geschlossenen Vertrags zur Auswilderung der Tiere bereits erreicht sei. Im Fall einer „Unzumutbarkeit der Beeinträchtigungen“ könnte die Duldungspflicht wegfallen, erklärte das Gericht.
Bei dem seit Jahren andauernden Rechtsstreit geht es um eine Gruppe Wisente, die der Verein Wisentwelt Wittgenstein 2013 im Rothaargebirge südöstlich des Sauerlands im Grenzgebiet von Nordrhein-Westfalen und Hessen aussetzte. Ziel war, die Rinder wieder in Deutschland anzusiedeln. Die inzwischen auf 19 frei lebende Tiere angewachsene Herde verließ jedoch das 4300 Hektar große Projektgebiet und fraß unter anderem die Rinde von naturgeschützten Buchen im Sauerland ab.
Zwei Forstbesitzer gingen dagegen gerichtlich vor. Der Bundesgerichtshof bestätigte im Jahr 2019 einen der Waldbesitzer darin, dass der Artenschutzverein die Schäden an seinen Bäumen ersetzen muss.