Richter am Bundesfinanzhof verdienen mit Nebentätigkeiten im Schnitt 27.000 Euro

Bundesfinanzhof - Bild: Andreas Focke
Bundesfinanzhof - Bild: Andreas Focke

Richter an den obersten Bundesgerichten haben einem Bericht zufolge mit Nebentätigkeiten in den vergangenen Jahren teilweise zehntausende Euro eingenommen. Dabei verdienten die Richter des Bundesfinanzhofs (BFH) in München im Schnitt am meisten dazu, wie die „Welt“ am Dienstag berichtete. Sie hätten mit anzeigepflichtigen Nebentätigkeiten wie Aufsätzen oder Vorträgen im vergangenen Jahr durchschnittlich 26.788 Euro verdient.

Einer der Richter nahm demnach sogar knapp 108.000 Euro nebenbei ein. 2019 habe der durchschnittliche Nebenverdienst der BFH-Richter bei 31.800 Euro gelegen, schrieb die Zeitung unter Berufung auf eine Abfrage bei den Bundesgerichten und dem Bundesjustizministerium.

An anderen Bundesgerichten seien die Nebenverdienste aber deutlich geringer. Am Bundesgerichtshof in Karlsruhe habe das Einkommen aus Nebentätigkeiten im vergangenen Jahr bei 7149 Euro gelegen, am Bundessozialgericht in Kassel bei 13.000 Euro.

Der SPD-Politiker Johannes Fechner sagte der Zeitung, es stelle sich die Frage, wie solch hohe Nebenverdienste erwirtschaftet werden könnten, ohne dass die Haupttätigkeit zeitlich vernachlässigt werde. „Wenn ein Richter viel Geld erhält, etwa für Vorträge für Verbände oder Unternehmen, kann er dann tatsächlich noch unabhängig urteilen?“, fragte er.

Ähnlich äußerte sich der FDP-Politiker Jürgen Martens. „Bei so viel Geld stellt sich die Frage nach dem dafür notwendigen Zeitaufwand und wie er oder sie das mit der Tätigkeit als Bundesrichter unter einen Hut bekommt“, sagte er der „Welt“.

Der AfD-Politiker Roman Reusch sagte der Zeitung, als zuständiger Minister wäre er alarmiert „und würde von den Gerichtspräsidenten einen Bericht anfordern und fragen, ob das alles noch vertretbar ist oder ob gegebenenfalls die relevanten Gesetze geändert werden müssen“.

Lisa Paus, finanzpolitische Sprecherin der Grünen, forderte härtere Regeln und mehr Transparenz zu den Nebeneinkünften von Finanzrichtern. Es sei gewollt, dass Richter bestimmten Tätigkeiten wie der Kommentierung von Gesetzen nebenher nachgehen könnten, sagte sie der Zeitung. „Das entscheidende Kriterium muss sein, dass die Nebentätigkeit der Allgemeinheit dient und nicht die Unabhängigkeit beeinflusst.“

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