Die Schweiz hat die Verhandlungen mit der Europäischen Union über ein seit Jahren angestrebtes Rahmenabkommen platzen lassen. Der schweizerische Bundespräsident Guy Parmelin erklärte am Mittwoch, sein Land werde die Gespräche nun nicht länger fortführen, nachdem es in den vergangenen Monaten keine Annäherung gegeben hatte. Streitpunkte waren vor allem die Migrations- und Lohnpolitik. Brüssel bedauerte die Entscheidung.
„Ohne dieses Rahmenabkommen wird diese Modernisierung der laufenden Beziehungen unmöglich“, erklärte die EU am Mittwoch. „Die bestehenden bilateralen Abkommen werden zwangsläufig veralten.“
Die EU strebte das Rahmenabkommen seit mehr als einem Jahrzehnt an, in direkten Verhandlungen stehen beide Seiten seit 2014. Es sollte die bisherigen Vereinbarungen unter einem Dach zusammenfassen. Eigentlich war der Vertrag für das Rahmenabkommen schon seit 2018 ausgehandelt – in der Schweiz gab es dann aber erhebliche Bedenken, was zu Nachforderungen aus Bern führte.
Seit Jahresbeginn waren die Verhandlungen wieder intensiviert worden. Die Schweiz beharrte jedoch darauf, Streitfragen zu entsendeten Arbeitnehmern, Staatsbeihilfen und der Personenfreizügigkeit aus dem Abkommen zu nehmen. Dies lehnte die EU ab.
Ziel des Abkommens sei die Weiterentwicklung und Modernisierung der beiderseitigen Beziehungen, erklärte die EU-Kommission nun. Es hätte sicherstellen sollen, „dass für alle gleiche Bedingungen gelten, die im EU-Binnenmarkt agieren (…) Privilegierter Zugang zum Binnenmarkt setzt voraus, dass alle die gleichen Regeln und Pflichten respektieren.“
Die Behörde verwies darauf, dass bereits 50 Jahre seit Inkrafttreten eines Freihandelsabkommens mit der Schweiz vergangen seien und 20 Jahre seit den ersten bilateralen Abkommen. „Schon heute kann diese Grundlage nicht mehr mit dem Tempo mithalten, in dem sich die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz entwickeln“, erklärte die Kommission. Sie kündigte an, „die Folgen dieser Ankündigung sorgfältig zu analysieren“.
Das Abkommen hätte „eine grundlegende Veränderung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU“ mit sich gebracht, verteidigte der Schweizer Außenminister Ignazio Cassis den Schritt auf einer Pressekonferenz. Dies hätte einen „wichtigen Kompromiss“ in der Schweiz erfordert. Die Schweizer fürchteten vor allem, dass das Abkommen den Schutz der Löhne untergraben könnte, die aufgrund der Lebenshaltungskosten höher sind als in der EU.
Außerdem spielte die Arbeitnehmerfreizügigkeit und damit die Migrationspolitik eine entscheidende Rolle: Eine vollständige Übernahme des EU-Rechts hätte „einen Paradigmenwechsel in der Migrationspolitik zur Folge, außerdem hätte es Konsequenzen für die Sozialhilfe“, sagte Cassis. Der Außenminister hatte bereits im April nach der letzten Verhandlungsrunde mit der EU deutlich gemacht, dass „die unterschiedliche Auslegung der Personenfreizügigkeit“ zu Streitigkeiten zwischen beiden Seiten geführt hat.
Andreas Schwab (CDU), Vorsitzender der Schweiz-Delegation im Europaparlament, sprach von einem „beträchtlichen Flurschaden“ durch den Schweizer Bundesrat. Mehr als sieben Jahre Verhandlungen seien „sinnlos vergeudet worden“. Es hätten sich „einige wenige Hardliner in der Schweizer Verwaltung durchgesetzt, die bei einer Volksabstimmung wohl verloren hätten“.
Für die Schweiz ist die EU der wichtigste Handelspartner. Sie hatte 2002 mit Brüssel ein Freizügigkeitsabkommen geschlossen, um weitgehenden Zugang zum europäischen Binnenmarkt zu erhalten. Das Ende für das Abkommen ist für die Schweiz heikel, da die EU dessen Unterzeichnung zur Bedingung für den Abschluss eines neuen bilateralen Marktzugangsabkommens gemacht hatte.