Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum soll erschwert werden

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Mietwohnungen sollen künftig nicht mehr so leicht in Eigentumswohnungen umgewandelt werden können. Dazu soll in angespannten Wohnungsmärkten die Umwandlung in Eigentum künftig von einer Genehmigung abhängig gemacht werden und nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein, wie das sogenannte Baulandmobilisierungsgesetz vorsieht. Der Bundestag beschloss am Freitag abschließend den Gesetzentwurf der Regierung.

Durch die Änderungen bei der Umwandlung werde die Gefahr von Kündigungen wegen Eigenbedarfs verringert, erklärte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). „Heute ist ein guter Tag für die Mieterinnen und Mieter.“

Das Gesetz soll vor allem dazu beitragen, dass freies Bauland schneller aktiviert wird und somit mehr bezahlbarer Wohnraum entsteht. Es stärkt etwa die Vorkaufsrechte für Kommunen. In Bebauungsplänen soll es künftig zudem möglich sein, Flächen für den sozialen Wohnungsbau festzulegen.

Die Grünen kritisierten unter anderem, dass die Länder ermächtigt werden, über die Anwendung des Umwandlungsschutzes zu entscheiden. „Wir Grüne wollen, dass die Kommunen selbst entscheiden können“, sagte der Abgeordnete Chris Kühn.

Die FDP wiederum hält ein Umwandlungsverbot für ungeeignet, dieses erfülle den Zweck des Mieterschutzes nur bedingt. In einem eigenen Antrag forderten sie unter anderem weniger Regulierung des Wohnungsmarktes und weniger Einfluss der Kommunen.

Auch der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen zeigte sich überzeugt, dass das Gesetz nicht dazu beitragen werde, „dass mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird“. Die geplante Neuregelung beim Umwandlungsverbot verhindere die für die Altersvorsorge notwendige Eigentumsbildung und habe „in dem Gesetz nichts zu suchen“.

Deutschland benötige stattdessen „Rahmenbedingungen für mehr Neubau“, erklärte der Verband. „Dazu gehören mehr Bauland, schnellere Genehmigungsverfahren und auch über steuerliche Anreize müssen wir diskutieren.“ Denkbar sei etwa, die Mehrwertsteuer für sozialen Wohnungsbau für drei Jahre auszusetzen. Vor allem aber sei in der neuen Legislatur ein eigenes Bauministerium nötig.

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