Abgeordnete der FDP erheben Verfassungsklage wegen Staatstrojaner

Symbolbild: Bundesverfassungsgericht
Symbolbild: Bundesverfassungsgericht

Mehrere Abgeordnete der FDP-Bundestagsfraktion wollen Verfassungsbeschwerde gegen den sogenannten Staatstrojaner für Geheimdienste erheben. Die Große Koalition hatte den Behörden im Juni die Lizenz zur Überwachung von verschlüsselten Chats erteilt, was „einen massiven Eingriff in die Bürgerrechte“ darstelle, begründeten die FDP-Politiker Marco Buschmann, Stephan Thomae und Konstantin Kuhle die Klage gegenüber dem „Spiegel“.

Mit der Lizenz wird den Geheimdiensten erlaubt, heimlich ein Programm, etwa auf Handys von Verdächtigen, aufzuspielen. Im Vorfeld einer konkreten Gefahr agierende Dienste wie der Verfassungsschutz sollten derart „schwerwiegende und risikoreiche“ Befugnisse nicht erhalten, erklärten die FDP-Vertreter.

Der Staatstrojanereinsatz könne zudem „nur funktionieren, wenn Sicherheitslücken auf den digitalen Endgeräten aller Bürgerinnen und Bürger offen gelassen werden“. Dies lade auch „Kriminelle und fremde Mächte zu Cyberangriffen, Datenklau, Ransomware-Attacken und Spionage ein“, teilten die drei Abgeordneten weiter mit.

Die Ausweitung der Kontrollbefugnisse, insbesondere der Einsatz sogenannter Staatstrojaner, wird von zahlreichen Datenschützern, aber auch von FDP, Grünen und Linkspartei wegen verfassungsrechtlicher Bedenken abgelehnt. Zudem kritisierte die Opposition, Voraussetzung der Überwachung sei eine Nutzung von IT-Sicherheitslücken, die wieder neue Risiken erst erzeugten.

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