Anfang 2021 deutlich weniger Unternehmensinsolvenzen als im Vorjahr

Symbolbild: Insolvenz - Bild: Tashatuvango / shutterstock.com

Im ersten Quartal 2021 hat es deutlich weniger Unternehmensinsolvenzen gegeben als im Vorjahreszeitraum. Laut Statistischem Bundesamt meldeten die deutschen Amtsgerichte in den ersten drei Monaten des Jahres insgesamt rund 3700 Insolvenzen, das waren 19,7 Prozent weniger als im Zeitraum 2020, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Die wirtschaftliche Notlage vieler Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie führte somit noch nicht zu einem Anstieg der Unternehmensinsolvenzen.

Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es laut Statistischem Bundesamt im ersten Quartal 2021 im Baugewerbe. Gut 600 Bauunternehmen mussten den Betrieb einstellen, ein Minus von rund 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal. Im Handel wurden rund 550 Insolvenzverfahren gemeldet, das war ein Minus von knapp 30 Prozent. Im stark von den Corona-Maßnahmen betroffenen Gastgewerbe wurden 415 Insolvenzen gemeldet, ein Minus von knapp 20 Prozent.

Ein Grund für die niedrige Zahl gemeldeter Unternehmensinsolvenzen ist die ausgesetzte Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen bis Ende 2020. Die erneute Antragspflicht machte sich im ersten Quartal 2021 noch nicht bemerkbar. Die Antragspflicht wurde für Unternehmen, bei denen die Auszahlung von staatlichen Hilfeleistungen noch aussteht, zudem erst zum 1. Mai wieder eingesetzt.

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen nahm im ersten Quartal 2021 hingegen deutlich zu. Rund 22.600 Verbraucher stellten einen Insolvenzantrag, das waren gut 50 Prozent mehr als im ersten Quartal 2021.

Hintergrund ist hier eine Neuregelung zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre, die für Anträge ab dem 1. Oktober 2020 gilt. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang nach einem Insolvenzverfahren. Es sei davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zurückhielten, um von dieser Regelung zu profitieren, erklärte das Statistische Bundesamt.

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