Anklage gegen mutmaßliche Betreiber von riesigem Darknet-Drogenmarktplatz erhoben

Hacker wittern das große Geld - Bild: Nürnberger Blatt
Hacker wittern das große Geld - Bild: Nürnberger Blatt

Weil sie einen der größten illegalen Marktplätze im Darknet betrieben haben sollen, hat die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz Anklage gegen zwei mutmaßliche Cyberkriminelle erhoben. Das Ehepaar aus Australien soll mit bislang nicht identifizierten Mittätern den Handelsplatz namens DarkMarket betrieben haben, wie die Behörde am Dienstag mitteilte. Dort seien illegale Drogen, Falschgeld, gestohlene Kreditkarten oder Schadsoftware verkauft worden. Dem Ehepaar wird Beihilfe zu Drogengeschäften in mehr als hunderttausend Fällen vorgeworfen.

Der Mann soll Administrator der Plattform gewesen sein. Er habe die Verkäufer für die Nutzung freigeschaltet und die Taten der Mittäter überwacht und bezahlt, hieß es. Seine Frau soll für das Design und die Schlichtung von Streits zwischen Verkäufern und Kunden zuständig gewesen sein. Die beiden sollen von den Verkäufen eine Provision behalten haben.

Das Ehepaar soll zwischen Juli 2019 und Januar 2021 insgesamt 1499 Verkäufer freigeschaltet und zu 172.562 Drogengeschäften Beihilfe geleistet haben. Sie sollen zudem am 10. Januar 2021 1023 Tabletten des Opiats Oxycodon aus Dänemark eingeführt und ein Butterflymesser mit sich geführt haben. Das Ehepaar wurde nach der Einreise aus Dänemark festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Zum Zeitpunkt der Abschaltung im Januar gehörte DarkMarket mit rund 500.000 Nutzern und mehr als 2400 Verkäufern zu den weltweit größten illegalen Marktplätzen. Insgesamt wurden mindestens 320.000 Geschäfte abgewickelt. Bezahlt wurde mit verschiedenen Kryptowährungen. Deren Wert entsprach zum Zeitpunkt der Abschaltung von DarkMarket einer Summe von mehr als 140 Millionen Euro.

Die Server des Marktplatzes wurden in der Ukraine und in Moldau beschlagnahmt. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft äußerte sich das Ehepaar bislang nicht zu den Vorwürfen. Über eine Eröffnung des Verfahrens muss das Landgericht Trier entscheiden.

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