Bafin verpflichtet Banken zu Infos über unwirksame Klauseln in Prämiensparverträgen

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Die Bankenskyline in Frankfurt am Main

Banken und Sparkassen müssen ihre Kundinnen und Kunden mit Prämiensparvertrag über unwirksame Zinsanpassungsklauseln informieren und ihnen auch erklären, ob sie zu wenig Zinsen bekommen haben. Dies ordnete am Montag die Finanzaufsichtsbehörde Bafin per Allgemeinverfügung an. Demnach müssen die Banken betroffenen Kundinnen und Kunden auch eine Zinsnachberechnung zusichern oder einen geänderten Vertrag mit einer wirksamen Zinsanpassungsklausel anbieten. Die Banken haben nun eine Widerspruchsfrist von vier Wochen, wie ein Bafin-Sprecher sagte.

Die Finanzaufsicht hatte den ungewöhnlichen Schritt im Januar angekündigt. „Mit dem Erlass der Allgemeinverfügung betreiben wir effektiven Verbraucherschutz für eine Vielzahl von Bankkunden, die einen langfristigen Prämiensparvertrag mit unwirksamer Zinsanpassungsklausel abgeschlossen haben“, erklärte Bafin-Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch am Montag.

Ein Prämiensparvertrag ist eine langfristige Sparform mit variabler Verzinsung und gleichbleibender Sparleistung. Kunden erhalten zusätzlich zum Zins eine Prämie, die meist nach der Vertragslaufzeit gestaffelt ist. Viele Kreditinstitute hatten Zinsanpassungsklauseln verwendet, die ihnen einräumten, die vertraglich vorgesehene Verzinsung einseitig zu ändern. Dies erklärte der Bundesrechnungshof schon 2004 für unwirksam; in Entscheidungen 2010 und 2017 äußerten sich die Richter zu den Anforderungen an solche Klauseln.

Eine einvernehmliche Lösung mit den Banken scheiterte, wie Pötzsch am Montag erläuterte. Daher habe die Bafin auf diesen verbraucherschutzrelevanten Missstand mittels Allgemeinverfügung reagieren müssen.

Julian Merzbacher von der Bürgerbewegung Finanzwende begrüßte, dass die Bafin „endlich“ einschreite. „Angesichts der Lage ist es eine Frechheit, dass gemeinwohlorientierte Sparkassen beim Thema Prämiensparen bisher auf den Faktor Zeit und damit auf Verjährungen setzen.“ Ansprüche von Kunden seien bereits im vergangenen Jahr verfallen. „Dieses kundenfeindliche Agieren von öffentlich-rechtlichen Instituten muss durch die Verantwortlichen beendet werden“, forderte er. Dass die Bafin die Banken zum Handeln auffordere, verdeutliche die Anzeichen dafür, „dass wir es mit einer Vielzahl von nicht rechtskonformen Klauseln zu tun haben“.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte die Ankündigung der Allgemeinverfügung im Januar als „gute Nachricht“ bewertet: Für viele betroffene Sparerinnen und Sparer könnten sich Nachzahlungen von „einigen tausend Euro“ ergeben.

Der Grünen-Finanzexperte Stefan Schmidt warnte am Montag, auch die Allgemeinverfügung werde den Kundinnen und Kunden in den meisten Fällen nicht sofort helfen: Die Bafin mache leider keine Aussage dazu, wie die Kreditinstitute die Zinsen nun nachberechnen müssen. „Hoffen wir, dass die zivilgerichtliche Klärung dazu schnell vorangeht.“

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