Bei Atemwegserkrankungen weiter telefonische Krankschreibung möglich

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Bild: Tim Reckmann / CC BY 2.0
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Bild: Tim Reckmann / CC BY 2.0

Bei leichten Atemwegserkrankungen ist bis zum 30. September weiter eine telefonische Krankschreibung möglich. Der Gemeinsame Bundesausschuss verlängerte die wegen der Corona-Pandemie eingerichtete Sonderregel um drei Monate, wie das Beschlussgremium des Gesundheitswesens am Donnerstag in Berlin mitteilte. Die Verlängerung trotz deutlich gesunkener Infektionszahlen begründete der Bundesausschuss damit, dass es nach wie vor ein relevantes Infektionsgeschehen gebe.

Mit der Sonderregelung können an Atemwegserkrankungen leidende Versicherte zunächst bis zu sieben Tage telefonisch krankgeschrieben werden. Für weitere sieben Tage können niedergelassene Ärzte telefonisch eine Folgebescheinigung ausstellen. Die Ärzte müssen sich aber durch eine eingehende Befragung vom Gesundheitszustand des Versicherten überzeugen und gegebenenfalls prüfen, ob doch eine körperliche Untersuchung nötig ist. Falls das Bundesgesundheitsministerium keine Einwände formuliert, tritt die Verlängerung zum 1. Juli in Kraft.

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