Berlin erreicht Herausgabe von Daten durch Airbnb

Airbnb-Website und App - Bild: josekube via Twenty20
Airbnb-Website und App - Bild: josekube via Twenty20

Das Land Berlin hat vor dem Verwaltungsgericht die Herausgabe von Daten durch das Ferienwohnungsportal Airbnb erstritten. Behörden dürften solche Plattformen im Fall eines Anfangsverdachts für eine Zweckentfremdung verpflichten, die Daten der Unterkünfte-Anbieter zu übermitteln, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Es wies damit eine Klage von Airbnb gegen das Land Berlin ab.

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hatte Airbnb im Dezember 2019 dazu verpflichtet, unter anderem Namen und Anschriften zahlreicher Wohnungsanbieter und die genaue Lage der von ihnen angebotenen Ferienwohnungen zu übermitteln. Dies begründete das Bezirksamt mit einem Verdacht auf einen Verstoß gegen zweckentfremdungsrechtliche Vorschriften – so sollen die Inserate unter anderem keine oder falsche Registriernummern enthalten haben.

Das Land Berlin hatte für Vermieter, die ihre Wohnung kurzzeitig als Ferienwohnung zur Verfügung stellen, eine Pflicht zur Anzeige einer Registriernummer eingeführt. Airbnb klagte gegen die Auskunftspflicht vor dem Verwaltungsgericht.

Das Gericht wies die Klage ab und begründete dies damit, dass die Rechtsgrundlage des Bezirksamts „zwar in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“ eingreife, jedoch „verhältnismäßig“ sei. Das Auskunftsverlangen des Bezirksamts betreffe „in einem Bescheid gebündelte Einzelfälle, da es sich auf jeweils genau bezeichnete Unterkünfte und Vermieter beziehe“. Auch könne sich Airbnb trotz Unternehmenssitz in Dublin nicht auf irisches Datenschutzrecht beziehen.

Das Musterverfahren des Wohnungsamtes Tempelhof-Schöneberg wurde in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen geführt, die auch die Prozessvertretung übernahm. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts sei „von größter Bedeutung – für unsere Stadt, aber auch über Berlins Grenzen hinaus“, teilte Berlins Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke) mit. Nur mit Transparenz und der Möglichkeit der Datenabfrage ließen sich legale von illegalen Ferienwohnungsangeboten unterscheiden.

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