Eine Kundin muss einer Online-Partnervermittlungsagentur nach dem Widerruf des Vertrags einen Tag nach Unterzeichnung 1,46 Euro Wertersatz zahlen. Dieser sei nämlich zeitanteilig zu berechnen, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag und setzte die Kosten für zwei Tage an. Die Frau hatte für 265,68 Euro einen Vertrag über ein Jahr geschlossen und die Agentur dazu aufgefordert, sofort mit der Arbeit zu beginnen, woraufhin sie ein Persönlichkeitsgutachten und Partnervorschläge bekam. (Az. III ZR 125/19)
Einen Tag später widerrief die Frau den Vertrag, die Firma bestätigte dies und forderte 199,26 Euro von ihr. Daraufhin zog die Kundin vor Gericht. Das Amtsgericht Hamburg reduzierte den Anspruch des Unternehmens auf 1,46 Euro, das Landgericht setzte in der Berufung etwa 50 Euro an. Der BGH stellte nun die Entscheidung des Amtsgerichts wieder her.