US-Präsident Joe Biden hat eine Sondergesandte für die Rechte der LGBTQ-Gemeinschaft ernannt. Die Menschenrechtsaktivistin Jessica Stern soll sich fortan im Auftrag des US-Außenministeriums für die Rechte von Menschen mit verschiedenen geschlechtlichen Identitäten und sexuellen Orientierungen einsetzen, wie das Weiße Haus am Freitag mitteilte. Stern leitet bislang die Organisation OutRight Action International, die sich für die Rechte von Homosexuellen, Transsexuellen, queeren Menschen und Intersexuellen stark macht.
„Zu einem Zeitpunkt, zu dem die Menschenrechte von LGBTQI+-Menschen in allen Regionen der Welt zunehmend bedroht werden, wird die Sondergesandte gleichgesinnte Regierungen, zivilgesellschaftliche Organisationen, Unternehmen und internationale Organisationen zusammenbringen, um Würde und Gleichberechtigung zu wahren“, erklärte das Weiße Haus. Sie werde damit eine zentrale Rolle in Bidens Bemühungen spielen, die Menschenrechte von sexuellen Minderheiten weltweit zu fördern.
Die Ernennung erfolgt inmitten des von der LGBTQ-Gemeinschaft gefeierten „Pride Month“, zu dem sich Biden am Freitag äußern wollte. Der Präsident wollte außerdem den bei Homosexuellen beliebten Nachtclub „Pulse“ in Orlando im Bundesstaat Florida zum nationalen Ort des Gedenkens ernennen. Ein Angreifer, der sich zur Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) bekannte, hatte dort am 12. Juni 2016 49 Menschen getötet.
Derweil hängten die Botschaften der USA, Großbritanniens und Kanadas in der russischen Hauptstadt Moskau am Freitag anlässlich des „Pride Month“ Regenbogen-Flaggen auf. In Russland ist Homophobie weit verbreitet. 2013 wurde in dem Land ein Gesetz verabschiedet, das positive Äußerungen über Homosexualität unter Strafe stellt.
Derzeit steht Ungarn nach der Verabschiedung eines Gesetzes gegen „Werbung“ für Homosexualität in der Kritik. Es verbietet Bildungsprogramme zu Homosexualität oder Werbung von Großunternehmen, die sich mit Homosexuellen solidarisch erklären. Auch Aufklärungsbücher zu dem Thema sind damit untersagt. Offizielles Ziel ist der „Schutz“ von Minderjährigen.