Brüssel: Deutsche Reisebeschränkungen für Portugal durch EU-„Notbremse“ möglich

Symbolbild: Europäische Union
Symbolbild: Europäische Union

Die EU-Kommission hält die von Deutschland verhängten Reisebeschränkungen für Portugal nach den geltenden europäischen Vereinbarungen für möglich. Sie fielen unter eine durch die Mitgliedstaaten vereinbarte „Notbremse“ beim Auftreten von Virus-Varianten, sagte ein Sprecher am Montag. Deutschland habe die Kommission über die Einschränkungen informiert.

Die Bundesregierung stuft Portugal ab Dienstag um Mitternacht als Virusvariantengebiet ein. Für vorerst 14 Tage gilt damit ein grundsätzliches Beförderungsverbot für Reisende aus Portugal.

Ausgenommen sind Deutsche sowie Bürger aus der EU oder mit anderen Nationalitäten, die einen Wohnsitz in Deutschland haben. Sie müssen sich allerdings in eine 14-tägige Quarantäne begeben, die nicht durch Tests verkürzt werden kann. Ausnahmen gibt es zudem für bestimmte Berufsgruppen wie Lkw-Fahrer.

Die EU strebt eigentlich an, weitgehend unbeschränktes Reisen in den Sommermonaten zu ermöglichen. Dazu geht am 1. Juli das EU-weit lesbare digitale Corona-Zertifikat an den Start, das Informationen über Impfungen, Tests oder eine überstandene Covid-Erkrankung enthält. Nutzer sollen dadurch von Quarantäne- und Testpflichten bei der Einreise ausgenommen werden.

Die Mitgliedstaaten hatten aber Anfang Juni ihre Reiseempfehlungen in der Corona-Krise angepasst und dabei die Möglichkeit einer sogenannten Notbremse geschaffen. Sie ermöglicht es den Regierungen, insbesondere bei der Ausbreitung von Virus-Varianten wieder Beschränkungen zu verhängen. Dies gilt auch für Inhaber des Corona-Zertifikats. Die EU-Kommission hatte dieses System selbst vorgeschlagen.

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