Clan-Mitglied soll trotz elektronischer Fußfessel Gewalttaten verübt haben

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Die Berliner Staatsanwaltschaft hat im Zusammenhang mit der Bekämpfung krimineller Clan-Strukturen Anklage gegen einen Mann erhoben, der trotz einer elektronischen Fußfessel Gewalttaten verübt haben soll. Dem vermutlich 44 Jahre alten Nasser R. wird gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen und Landfriedensbruchs in zwei besonders schweren Fällen vorgeworfen, wie die Behörde am Freitag mitteilte.

Der Angeschuldigte soll gemeinsam mit einem anderen Tatverdächtigen und weiteren bislang unbekannten Mittätern am 07. November 2020 beschlossen haben, Rache zu nehmen für eine am selben Tag vorangegangene gewalttätige Auseinandersetzung zwischen mehreren seiner Angehörigen und russischen Staatsangehörigen tschetschenischer Herkunft. Hintergrund seien Auseinandersetzungen innerhalb der organisierten Kriminalität Berlins gewesen.

R. und die übrigen Angreifer sollen demnach drei ihnen persönlich unbekannte Personen tschetschenischer Herkunft mit Schlagstöcken, Eisenstangen und Messern misshandelt und schwer verletzt haben. Einen Tag später soll R. mit weiteren Familienangehörigen aus einer Gruppe von mindestens 20 Menschen heraus erneut zwei Tschetschenen angegriffen und durch Schläge, Tritte und Messerstiche schwer verletzt haben.

Der vielfach vorbestrafte Angeschuldigte habe sich auch durch eine ihm seit 2019 auferlegte elektronische Fußfessel nicht von den Taten abhalten lassen, erklärte die Staatsanwaltschaft. Er konnte unter anderem mithilfe von GPS-Daten am 18. Februar 2020 festgenommen werden. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

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