Digitaler Impfpass bleibt freiwillig – auch gelbes Heft gilt

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Im Restaurant, auf Veranstaltungen oder im Urlaub kann jedermann künftig mit einem digitalen Impfpass seinen vollständigen Corona-Schutz nachweisen. Der elektronische Impfnachweis soll vor allem das Reisen innerhalb der Europäischen Union erleichtern – und er macht den Nachweis bequemer. Seit Montag stellen bundesweit zahlreiche Apotheken das digitale Zertifikat aus. Ein Überblick:

GIBT ES DEN DIGITAL-PASS SCHON?

Nach der Einführung des digitalen Impfpasses in Deutschland am vergangenen Donnerstag soll der Nachweis bis Ende Juni allen, die es wollen, über Arztpraxen, Impfzentren und Apotheken zur Verfügung stehen. Dazu muss man sich die App CovPass herunterladen. Der Impfstatus kann auch in einer aktualisierten Version der Corona-WarnApp abgespeichert werden, auch über die Luca-App wird dies möglich sein. Europaweit soll die elektronische Plattform für die Überprüfung von Impfzertifikaten am 1. Juli starten – pünktlich zum Beginn der Hauptreisesaison.

WOZU BRAUCHT ES EINEN DIGITALEN IMPFPASS?

Der digitale Impfnachweis geht auf eine EU-Entscheidung zurück. Er soll europaweit einheitliche Standards ermöglichen und stellt eine zusätzliche Möglichkeit dar, um Impfungen zu dokumentieren. Bei vollständig Geimpften sollen die EU-Mitgliedstaaten von Quarantäne- und Testpflichten absehen, sofern dies die epidemiologische Lage erlaubt. Akzeptiert werden nur in der EU zugelassene Impfstoffe.

WAS STEHT IM DIGITAL-PASS?

Dieser enthält Name und Geburtsdatum sowie Informationen zu Impfstatus und Impfstoff. Darüber hinaus soll er künftig auch Angaben über Tests oder überstandene Corona-Infektionen enthalten. All dies wird in einem QR-Code gespeichert, der von allen 27 EU-Staaten und ihren Nachbarländern Island, Norwegen und Liechtenstein gescannt und gelesen werden kann.

WIE LÄUFT DAS TECHNISCH AB?

Patienten erhalten bei ihrer Impfung in der Arztpraxis oder im Impfzentrum künftig den Nachweis als QR-Code, den sie beispielsweise in die CovPass-App einscannen können. Bei Kontrollen kann das Zertifikat dann ausgelesen werden. Geimpfte können den Nachweis aber auch auf Papier mitbekommen.

Für Kulturveranstalter, Stadienbetreiber, Restaurants oder andere Dienstleister, die den Impfstatus überprüfen möchten, gibt es die CovPassCheck-App zur Kontrolle des Impfnachweises. Mit dieser Prüf-App kann der Impfstatus ähnlich wie ein Barcode eines Flug- oder Bahntickets gescannt werden.

WAS IST MIT BEREITS GEIMPFTEN?

Ein digitaler Impfnachweis kann auch nachträglich ausgestellt werden – vorzugsweise dort, wo die Impfung erfolgte. Das betrifft aktuell immerhin mehr als 21 Millionen vollständig Geimpfte in Deutschland. Die Impfzentren sollen die QR-Codes möglichst automatisch per Post zusenden. Außerdem können Arztpraxen und Apotheken nachträglich Impfnachweise ausstellen – im Laufe des Juni werden alle an das System angeschlossen.

Auf dem Portal www.mein-apothekenmanager.de können Bürger bundesweit Apotheken finden, die digitale Impfnachweise kostenlos ausstellen. Zum Start am Montag war das Portal wegen Überlastung allerdings phasenweise nicht erreichbar. Geimpfte müssen in die Apotheke ihren Impfnachweis und einen Lichtbildausweis mitbringen. Die Daten werden beim Robert-Koch-Institut (RKI) abgeglichen, auch um Fälschungen auszuschließen. Dann gibt es den elektronischen Code zum Einscannen.

BEHÄLT DER GELBE AUSWEIS WEITERHIN GÜLTIGKEIT?

Ja. Der digitale Impfnachweis ist ein freiwilliges und ergänzendes Angebot. Haben Geimpfte beispielsweise kein Smartphone, wollen keinen digitalen Impfnachweis oder haben diesen verloren, dann genügt auch der bekannte gelbe Impfpass. Das gilt auch für Reisen ins Ausland.

WO WERDEN DIE DATEN GESPEICHERT?

Alle digitalen Impfnachweise werden laut Gesundheitsministerium nur vorübergehend im Impfprotokollierungssystem erstellt und anschließend gelöscht. Eine dauerhafte Speicherung ist nur auf dem eigenen Smartphone vorgesehen. Und dann kann jeder Nutzer selbst entscheiden, ob und wann er diese Daten löscht.

WIE SOLL EIN MISSBRAUCH VERHINDERT WERDEN?

Laut Bundesgesundheitsministerium darf der QR-Code nur „von autorisierten Personen“ ausgestellt werden. Bei der Überprüfung von digitalen Impfnachweisen ist ein Ausweis vorzulegen. Der digitale Impfnachweis selbst ist demnach mit einer kryptografischen Signatur vor Fälschung geschützt. Wer einen Impfpass fälscht oder ein solches Dokument benutzt, macht sich  strafbar.

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