Ein Kardinal kann nicht einfach aufhören wie ein Minister oder Fußballtrainer

Reinhard Marx - Bild: Degreezero, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons
Reinhard Marx - Bild: Degreezero, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

In der Politik oder auch bei Fußballtrainern ist die Sache mit Rücktritten in aller Regel ein Selbstläufer: Wer aus welchen Gründen auch immer nicht mehr will oder kann, hört auf. In der katholischen Kirche ist das nicht so, wie nun der bemerkenswerte Fall des Münchner Kardinal Reinhard Marx zeigt. Er erklärte wortreich, warum er Papst Franziskus um die Entbindung vom Bischofsamt bat – und der Papst lehnte dennoch ab.

Anders als in weltlichen Funktionen ist in den katholischen Führungsämtern der Amtsinhaber nicht alleiniger Herr. Ein Bischof muss im Vatikan ein Rücktrittsgesuch stellen – und dort wird dann abgewogen und am Ende entschieden.

Die Entscheidung wird regelmäßig in der Bischofskongregation getroffen, das letzte Wort hat aber im Zweifel wie immer in der katholischen Kirche der Papst. Nach welchen Kriterien eine Entscheidung am Ende fällt, lässt sich kaum sagen – das katholische Kirchenrecht lässt diesbezüglich sehr viel Spielraum.

Ganz geläufig ist das Rücktrittsangebot aus Altersgründen. Mit 75 Jahren muss ein Bischof seinen Rücktritt anbieten. Ganz häufig lehnt der Papst dies dann ab und lässt einen verdienten Würdenträger noch einige Monate, teils Jahre weitermachen, wogegen dieser in der Regel auch nichts einzuwenden hat.

Es gibt aber auch immer wieder Abschiede nach Skandalen – etwa bei Geldverschwendung wie im Fall des früheren Limburger Bischofs Franz-Peter Tebartz-van-Elst, dessen Rücktritt Papst Franziskus akzeptierte.

Im Zusammenhang mit dem Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche lehnte der Papst schon einmal in einem aufsehenerregenden Fall einen Rücktritt ab: Der Lyoner Bischof Philippe Barbarin blieb 2019 zunächst im Amt. Ein Jahr später nahm der Papst das Rücktrittsangebot dann doch an, obwohl Barbarin inzwischen vom Vorwurf der Nichtanzeige von Missbrauchsfällen freigesprochen war.

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