Die EU ermöglicht nach dem Brexit weiter den Austausch personenbezogener Daten mit Großbritannien. Informationen könnten „ungehindert“ ausgetauscht werden, da London de facto die EU-Regeln für den Datenschutz übernommen habe, teilte die EU-Kommission am Montag mit. Dies erstreckt sich auch auf Daten, die im Rahmen der Strafverfolgung nötig sind. Ausgenommen ist allerdings eine Datenübermittlung, die für die Einwanderungskontrolle in Großbritannien vorgesehen sind.
Der Austausch sei „wichtig für reibungslosen Handel und eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung“, erklärte EU-Justizkommissar Didier Reynders. „Nach monatelanger sorgfältiger Prüfung“ könnten die Bürgerinnen und Bürger nun sicher sein, „dass ihre personenbezogenen Daten bei Übermittlungen in das Vereinigte Königreich geschützt sind“.
Bisher galt eine Übergangsphase für den Datenaustausch nach dem Brexit, die aber Ende Juni ausgelaufen wäre. Die EU fasste nun zwei sogenannte Angemessenheitsbeschlüsse, um die Datenübermittlung längerfristig zu ermöglichen.
Die Behörde verwies darauf, dass Großbritannien die in der EU geltenden Datenschutzbestimmungen „vollumfänglich in sein heutiges, seit dem Brexit geltendes Rechtssystem übernommen“ habe. Beim Zugriff durch Geheimdienste sei damit „die vorherige Genehmigung durch ein unabhängiges Rechtsorgan“ nötig.
Die Regelung gilt vorerst für vier Jahre und wird dann neu geprüft. Bei Abweichungen Londons vom bisherigen Datenschutz könne die EU zudem „zu jeder Zeit, die Entscheidung aussetzen, beenden oder nachbessern“, sagte ein Sprecher.
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