Wegen Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung und Qualität der Corona-Schnelltests plant das Bundesgesundheitsministerium einem Bericht zufolge eine Neufassung der Testverordnung. Diese sehe eine Reduzierung der Vergütung für die Tests vor, berichtete die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf ein neues Eckpunktepapier. Darin heißt es, die „Vielzahl an unterschiedlichen Vergütungsmöglichkeiten und die Höhe der derzeitigen Vergütungen“ biete „Anreize für strategisches Verhalten“.
Ein erster Entwurf der neuen Testverordnung soll demnach bereits Anfang nächster Woche vorgelegt werden. Ziel sei es, „die unterschiedlichen Vergütungsoptionen zu vereinheitlichen und in der Höhe anzupassen“. Demnach soll die Vergütung der Abstrichnahme auf acht Euro (aktuell bis zu 15 Euro) festgelegt werden. Sachkosten sollen nur noch mit einer Pauschale von drei Euro (bisher bis zu sechs Euro) erstattet werden.
Laut Eckpunktepapier sind zudem verstärkte Kontrollen vorgesehen. Die zuständigen Behörden der Länder und Kommunen sollen demnach die Einhaltung der Qualitätsstandards und die Zuverlässigkeit bei den Leistungserbringern überprüfen – „bei der Beauftragung, aber auch durch stichprobenartiges Aufsuchen von Teststellen“. Die Kassenärztlichen Vereinigungen, die für die Abrechnung zuständig sind, sollen „den expliziten Auftrag“ erhalten, die Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen zu kontrollieren. Auch rückwirkende Stichprobenprüfungen sind demnach vorgesehen.
Zuletzt hatte es vermehrt Berichte über Betrug bei den kostenlosen Bürgertests gegeben. Die Betreiber von Testzentren müssen beispielsweise bislang für die Kostenerstattung nicht einmal nachweisen, dass sie überhaupt Antigen-Schnelltests gekauft haben.