Keine Täuschungsabsicht in Dissertation von Kanzleramtschef Braun festgestellt

Symbolbild: Dissertationen
Symbolbild: Dissertationen

In der Dissertation von Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) ist nach Angaben der Universität Gießen keine Täuschungsabsicht festgestellt worden. Dennoch seien Korrekturen an einigen Stellen erforderlich, teilte die Justus-Liebig-Universität (JLU) am Mittwoch nach Abschluss des Prüfverfahrens mit. Der Entzug des Doktortitels komme laut Empfehlung der Kommission in diesem Fall nicht in Betracht.

Braun hatte seine Dissertation mit dem Titel „Einfluss intraoperativer Tachykardien auf die postoperative Prognose – Analyse mit einem Anästhesie-Informations-Management-System“ 2007 abgelegt. Bei der Prüfung der Vorwürfe ging es um das Verhältnis der Doktorarbeit zu einer zuvor erschienenen Publikation mit Braun als Koautor sowie um mögliche Überschneidungen mit anderen Schriften der Arbeitsgruppe.

Die Kommission kam nach Anhörung von Zeugen und Braun selbst zu dem Schluss, dass das Vorgehen seinerzeit geübte Praxis in der damaligen Arbeitsgruppe gewesen sei. Allen beteiligten Autoren sei bekannt gewesen, dass die überwiegend von Braun erstellte Publikation im Nachgang in seine Dissertation münden sollte.

Darüber hinaus habe es den damaligen Gepflogenheiten entsprochen, eine einschlägige Vorpublikation positiv bei der späteren Notenfindung für die Dissertation zu berücksichtigen. Die Erkenntnisse aus der Vorpublikation habe Braun selbstständig weiterentwickelt und verfestigt.

Da aber detaillierte Einzelnachweise zu der früheren Publikation an einigen Stellen fehlten, liege ein wissenschaftliches Fehlverhalten vor, erklärte die Kommission. Braun müsse daher die Dissertation an den betroffenen Stellen korrigieren. Dafür habe er sechs Monate Zeit.

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