Luftfahrt-Bundesamt verhängt dutzende Bußgelder gegen Fluggesellschaften

Symbolbild: Flugzeug
Symbolbild: Flugzeug

Die Corona-Krise hat im Luftverkehr zu zahlreichen ausgefallenen Flügen geführt – und dabei wiederholt für Ärger über eine nur zögerliche Ticketerstattung gesorgt. In bislang 84 Fällen verhängte das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in diesem Jahr Bußgelder gegen Fluggesellschaften, die Ticketkosten von stornierten Flügen nicht fristgerecht zurückzahlten, wie eine Sprecherin der Behörde dem „Handelsblatt“ mitteilte. Zum Vergleich: Im gesamten Vorjahr waren es 51 Bescheide.

Keine Angaben machte die Behörde zur Höhe der Bußgelder und zu den betroffenen Airlines, wie das „Handelsblatt“ am Samstag weiter berichtete. Angesichts tausender gestrichener Flüge und geplatzter Reisen infolge der Pandemie habe das LBA zudem eine Vielzahl von Verbraucherbeschwerden über Fluggesellschaften registriert, schrieb die Zeitung.

Allein in diesem Jahr fallen demnach in die Zuständigkeit der Behörde 649 Beschwerden wegen Nichtbeförderung beziehungsweise Annullierung oder Verspätung. Von diesen Beschwerden betreffen 462 vermeintliche Verstöße gegen die gesetzlich vorgegebene Frist von sieben Tagen für die Ticketrückerstattung von gestrichenen Flügen.

Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) registrierte im ersten Quartal 2021 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum einen Anstieg der Beschwerden um rund 27 Prozent. Über 70 Prozent der Schlichtungsanträge stünden immer noch im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie und der fälligen Rückerstattung der Ticketkosten bei annullierten Flügen, sagte SÖP-Geschäftsführer Heinz Klewe dem „Handelsblatt“.

„Hatten die Verbraucher anfangs noch viel Verständnis, dass die Rückerstattung länger als die gesetzliche Frist von sieben Tagen dauerte, wich zunehmend ihr Verständnis großem Unmut“, sagte er der Zeitung.

Ab dem zweiten Quartal 2021 geht die Zahl der Schlichtungsanträge laut Klewe im Vergleich zum Vorjahr aber allmählich zurück. In den Monaten April und Mai habe sich das Fallaufkommen nahezu halbiert, und auch im Juni erwarte er einen Fallrückgang. Klewe wertete dies als „belastbares Zeichen, dass die Airlines das Problem der Rückzahlungen bald vollständig gelöst haben und die Verbraucher ihr Geld endlich zurückbekommen werden“.

In der Corona-Krise hatte es wiederholt scharfe Kritik von Verbraucherschützern an einer ausbleibenden Rückerstattung von Ticketkosten gegeben. Im europäischen Fluggastrecht ist der Anspruch auf Rückerstattung klar geregelt: Diese muss binnen sieben Tagen nach der Mitteilung über die Annullierung des Flugs erfolgen. Das gilt nicht nur für europäische Fluglinien, sondern bei jeder Buchung eines Flugs mit Abflugsort in einem EU-Land.

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