Mindestlohn für Schlachthof-Beschäftigte steigt schrittweise auf 12,30 Euro

Symbolbild: Schlachtbetrieb

Die rund 160.000 Beschäftigten in Schlachthöfen und Unternehmen der Fleischverarbeitung bekommen künftig einen schrittweise steigenden Mindestlohn. Die neue Lohnuntergrenze startet bei 10,80 Euro pro Stunde, wie die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Verband der Ernährungswirtschaft (VdEW) am Dienstag mitteilten. Ab dem 1. Januar 2022 sollen es dann 11,00 Euro sein, ab Dezember des kommenden Jahres 11,50 Euro und ab Dezember 2023 schließlich 12,30 Euro pro Stunde.

Die NGG hatte bereits am Donnerstagabend eine Einigung in dem Tarifkonflikt verkündet, Details waren aber zunächst noch nicht veröffentlicht worden. Nach Angaben des VdEW soll die erste Stufe von 10,80 Euro nun voraussichtlich ab dem 1. August mit Inkrafttreten der Allgemeinverbindlichkeit greifen.

Der stellvertretende NGG-Vorsitzende Freddy Adjan erklärte, vom neuen Branchenmindestlohn profitierten zehntausende Menschen und bekämen „spürbar mehr Geld für ihren Knochenjob“. Nach dem Verbot der Werkverträge mit dem von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) initiierten Arbeitsschutzkontrollgesetz sei der neue Branchenmindestlohn „ein zweiter ganz wichtiger Baustein für ordentliche Bedingungen in der Fleischbranche“.

Der VdEW hob hervor, dass im Vergleich zum aktuellen gesetzlichen Mindestlohn vielen Betrieben in einem Zeitraum von zweieinhalb Jahren eine rund 30-prozentige Steigerung bevorstehe. Damit werde zahlreichen Betrieben der Fleischwirtschaft „viel zugemutet“.

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