Eine Neuregelung der Sterbehilfe wird es offenbar vor der Bundestagswahl nicht mehr geben. Der Gesundheitsausschuss stimmte in seiner Sitzung am Mittwoch mehrheitlich dagegen, eine Expertenanhörung zu dem Thema anzusetzen, wie die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr am Freitag mitteilte. Damit sei eine Reform noch in dieser Legislaturperiode „faktisch unmöglich gemacht“ worden.
Helling-Plahr hatte gemeinsam mit dem SPD-Politiker Karl Lauterbach und der Linke-Abgeordneten Petra Sitte einen Reformvorschlag vorgelegt und fraktionsübergreifend weitere Unterstützung gesammelt. Im April gab es im Bundestag eine sogenannte Orientierungsdebatte über das Thema. Der Gesetzentwurf der Abgeordneten um Helling-Plahr wurde im Mai ohne Debatte in den Gesundheitsausschuss überwiesen.
„Dass sich der Gesundheitsausschuss nicht zu einer Sachverständigenanhörung in Sachen Sterbehilfe durchringen konnte, schadet der Sache erheblich“, erklärte die FDP-Politikerin am Freitag. „Der heutige Beschluss reiht sich ein in eine Verzögerungs- und Verhinderungstaktik, die insbesondere Union und Grüne in der Vergangenheit betrieben haben.“ Leidtragende seien Menschen, „die – oft schwer krank – selbstbestimmt sterben möchten und dringend Rechtssicherheit brauchen“.
Bei der Suizidbeihilfe besteht Handlungsbedarf, weil das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr das 2015 beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Sterbehilfe gekippt hatte. Das Thema wird seit jeher quer durch alle Parteien kontrovers diskutiert.
Der Gesetzentwurf der Gruppe um Helling-Plahr sieht ein Recht auf Suizidbeihilfe nach eingehender Beratung vor. Voraussetzung soll dem Entwurf zufolge sein, dass der Sterbewillige sein Leben „aus autonom gebildetem, freiem Willen“ beenden möchte. Er oder sie müsse in der Lage sein, „auf einer hinreichenden Beurteilungsgrundlage realitätsgerecht das Für und Wider abzuwägen“.