Vatikan nimmt Artikel gegen Kindesmissbrauch in Kirchenrecht auf

Symbolbild: Vatikan
Symbolbild: Vatikan

Nach jahrelangem Druck der Opfer von Kindesmissbrauch durch katholische Priester hat Papst Franziskus einen Artikel zur Ahndung von sexuellem Missbrauch von Minderjährigen ins Kirchenrecht aufgenommen. Dem kanonischen Recht wurde eine entsprechende Regelung hinzugefügt, wie der Vatikan am Dienstag bekannt gab. Der Vatikan präsentierte dabei eine Überarbeitung eines der sieben Bücher seines kanonischen Rechts von 1983, das die Strafen der katholischen Kirche enthält. Die Änderungen treten im Dezember in Kraft.

Der bisherige Kodex des Kirchenrechts sieht die Bestrafung von sexuellem Missbrauch von Minderjährigen durch Kleriker unter der einfachen Überschrift des Verstoßes gegen das sechste Gebot der Bibel („Du sollst nicht ehebrechen“) vor. Diese Formulierung, die sich auf die Nichteinhaltung des Zölibats bezieht, wurde angesichts der Vielzahl der Pädophilie-Skandale in der katholischen Kirche als veraltet und unklar angesehen.

Unter der neuen Überschrift „Vergehen gegen das Leben, die Würde und die Freiheit des Menschen“ legt der Kodex fest, dass ein Priester seines Amtes enthoben und „mit anderen gerechten Strafen“ bestraft werden soll, wenn er mit einem Minderjährigen gegen das sechste Gebot verstößt. Ähnlich wird ein Priester bestraft, der Kinder zu pornografischen Handlungen veranlasst.

Die Überarbeitung der strafrechtlichen Sanktionen folgte einem jahrelangen Prozess, zu dem auch Strafrechtsexperten hinzugezogen wurden. Das Ziel der Revision sei die Wiederherstellung von Gerechtigkeit sowie auch Wiedergutmachung, schrieb Papst Franziskus zur Einführung der Änderungen.

Seit er 2013 Papst wurde, hat sich der argentinische Pontifex bemüht, die jahrzehntelangen Skandale um sexuellen Missbrauch anzugehen, in die katholische Priester überall auf der Welt verwickelt waren. Franziskus berief unter anderem einen beispiellosen Gipfel zum Thema des sexuellen Missbrauchs durch Geistliche im Jahr 2019 ein und hob neben anderen Maßnahmen auch die Geheimhaltungsregeln auf, die Ermittlungen gegen Priester behinderten. Vielen Opfer-Vertretern gingen die Schritte jedoch nicht weit genug.

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